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Anzeigen und Bußgelder: Polizei beendet nächtliche Party auf dem Marienplatz

20 junge Leute feiern und tanzen am Marienplatz. Jedem drohen 250 Euro Strafe.
Ralph Hub
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Die Polizei musste zu einem Einsatz am Marienplatz ausrücken. (Archivbild)
Die Polizei musste zu einem Einsatz am Marienplatz ausrücken. (Archivbild) © imago images/Wolfgang Maria Weber

Altstadt - Eine improvisierte Party mit Bier und Musik auf dem Marienplatz könnte für 20 Männer und Frauen aus München noch zu einem ziemlich teuren Vergnügen werden.

Laute Musik und Flaschenbier: Party vor dem Münchner Rathaus

Jedem von ihnen droht ein Bußgeld über jeweils 250 Euro, weil sie mit ihrer Feier am Montag kurz nach Mitternacht gegen die Regeln zum Schutz vor der Corona-Pandemie verstoßen haben.

Mit lauter Musik und Flaschenbier feierte die Gruppe in der Nacht auf Montag vor dem Rathaus zwischen Fischbrunnen und dem Kaufhaus Ludwig Beck. Die Musik dröhnte, die Stimmung war ausgelassen, als gegen 0.20 Uhr eine Polizeistreife vorbeifuhr.

Anzeige: 23-Jähriger verkauft Bier an die anderen Gäste

Die Beamten stoppten und wollten die Ausweise der Anwesenden sehen. Die Personalien der Feiernden wurden aufgenommen und anschließend Platzverweise ausgesprochen. "Insgesamt wurden 20 Verstöße nach dem Infektionsschutzgesetz festgestellt", sagte eine Polizeisprecherin.

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Ein 23-Jähriger aus München, der an die anderen Gäste Bier verkauft hatte, wurde angezeigt wegen eines Verstoßes nach der Gewerbeordnung. Er hat keine Lizenz zum Alkoholausschank.

Bei einem Partygast fand die Polizei ein Einhandmesser, ein spezielles Taschenmesser. Er wurde wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz angezeigt.

Corona-Pandemie: Verschärfte Kontaktbeschränkungen seit 28. Dezember

Die eingeleiteten Bußgeldverfahren wegen der Verstöße nach dem Infektionsschutzgesetz werden nach Beendigung der Ermittlungen dem Kreisverwaltungsreferat (KVR) übermittelt. Jedem Partygast droht damit ein Bußgeld.

Das Verbot von öffentlichem Alkoholkonsum in Teilen der Innenstadt gilt zwar nur von 11 bis 23 Uhr. Zumindest in dieser Hinsicht wären die Partygäste auf der sicheren Seite gewesen. Ganz anders sieht es aber mit den Corona-Regeln aus: Diese gelten 24 Stunden und das sieben Tage die Woche.

Bei privaten Zusammenkünften außerhalb der Gastronomie, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind maximal zehn Personen erlaubt. So legen es die verschärften Kontaktbeschränkungen vom 28. Dezember fest.

 

 

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7 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • mis76 am 11.01.2022 16:44 Uhr / Bewertung:

    Da hat ein Krümel Brot mehr Verstand als die Partypeople

  • Weigand am 11.01.2022 12:43 Uhr / Bewertung:

    Witzig! Ich war von ca. 22:45 bis 23:30 vor Ort.Mit der Gruppe aber nichts zu tun.Da war schon ein so 15köpfige Gruppe. Haben Fussball gespielt.Musik war auch.Getrunken eher(noch) nicht. Und der alte Hermann hat dort auch wie immer ein paar Halbe verkauft.Der ist aber eher 70 als 23. Streifenwägen sind bestimmt auch 4 in der Zeit vorbeigefahren

  • Der Hamburger am 11.01.2022 13:57 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Weigand

    Und was ist daran schlimm?
    Leben und leben lassen!

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