Ahorn in der Maxvorstadt: Fällung erschlichen?
Maxvorstadt - Es war ein prächtiger Spitzahorn, der über Jahrzehnte und vier Stockwerke hoch an der Adalbertstraße 55 vor dem gelben Gründerzeitbau stand. Im Herbst haben die Eigentümer ihn fällen lassen - unter heftigem Protest des Bezirksausschusses und vieler Anwohnerinnen und Anwohner in der Maxvorstadt.
Die sind nun nicht nur traurig, dass wieder ein Stück Grün im dichten Univiertel verloren ist - sondern auch stocksauer.

Der Baum ist nämlich nicht geschlagen worden, weil er krank gewesen wäre. Die Fällgenehmigung ist erteilt worden, weil der Eigentümer angegeben hatte, den Keller sanieren zu wollen. Man habe "die Kellerwände von außen mit bituminösen Abdichtungsmaterialien abdichten wollen, um die fortschreitende Durchfeuchtung der Keller-Außenwände zu unterbinden", so stand es in dem Antrag, der im April dem Bezirksausschuss (BA) vorgelegt worden war. Der BA hatte einstimmig abgelehnt, die Stadt aber genehmigte die Fällung.
Baumfällung für Kellerumbau?
Es war wohl ein trickreich vorgeschobenes Argument. Tatsächlich nämlich wurde der Keller umgebaut, ärgert sich die Baumschutzbeauftragte Ruth Gehling. "Der Grund für die Baumfällung war, zwei Lichtschächte zu setzen und zwei Türen in die Kellerwände einzubauen." Die Keller sollen nämlich in zwei Einzimmerwohnungen umgewandelt werden.


"Es macht mich wütend und traurig, dass einzelne Eigentümer sich Genehmigungen erschleichen und auf das Gemeinwohl des Naturschutzes keine Rücksicht nehmen", erklärt Ruth Gehling. Inzwischen habe eine Überprüfung durch die Stadt und eine Kontrolle vor Ort ergeben, dass die Räume im Untergeschoss zu Wohnzwecken genutzt würden und Lichthöfe eingebaut worden sind. "Ein Bauantrag wurde bislang noch nicht eingereicht", erklärt das Planungsreferat auf AZ-Anfrage. Sobald der in der Lokalbaukommission vorliege, könne die Sache weiter geprüft werden.
Auch Münchens Grünen-Chefin Svenja Jarchow-Pongratz, die auch Vorsitzende im BA Maxvorstadt ist, ist verärgert. Falls ein Bauantrag nachträglich genehmigt werde, "erwartet der Bezirksausschuss, dass ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und eine empfindliche Geldbuße ausgesprochen wird".
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