Stadt bleibt bei ihrem Kurs: Corona-"Spaziergänge" in München weiterhin untersagt
München - Die Stadt ändert ihr Vorgehen in Bezug auf die Corona-Proteste in München vorerst nicht, die sogenannten "Spaziergänge" von "Querdenkern", Impfgegnern und Corona-Skeptikern bleiben vorerst untersagt. Das teilte die Stadt am Freitag mit.
Stadt München verbietet weitere Corona-"Spaziergänge"
Grundlage für das Verbot bleibt weiterhin die erlassene Allgemeinverfügung, die nun auch für kommenden Montag (24. Januar) und kommenden Mittwoch (26. Januar) gilt. Erstmals hatte die Stadt Ende Dezember besagte Versammlungen per Allgemeinverfügung untersagt.
Konkret sind alle stationären oder sich fortbewegenden Demos und "Spaziergänge" betroffen, bei denen die Anzeige- und Mitteilungspflicht nicht eingehalten wird. "Die Allgemeinverfügung dient dazu, einem Wildwuchs an in keiner Weise vertretbaren Demos mit zum Teil gewaltbereiten Teilnehmenden vorzubeugen, bei denen weder Mindestabstände eingehalten noch Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden", heißt es in der Begründung.
Bei Teilnahme an untersagter Demo: Bußgeld von bis zu 3.000 Euro droht
In den vergangenen Wochen war es jeweils immer am Mittwochabend zu größeren Protesten in der Münchner Innenstadt gekommen. Nachdem es bei einer Versammlung teils chaotische Szenen gab, hatte die Polizei zuletzt ihr Einsatzkonzept angepasst und die Lage dadurch deutlich besser im Griff. An den vergangenen Mittwochen war weniger los, als noch in den Vorwochen – es blieb weitestgehend ruhig.
Die Entscheidung des Verwaltungsgericht München, im Eilverfahren zwei Anträgen gegen die Allgemeinverfügungen in Bezug auf die Corona-Demos stattzugeben, wurde einen Tag später, nach einer Beschwerde der Stadt München, vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wieder einkassiert.
Wer trotz des Verbots an einer nicht auflagenkonformen Demo gegen die Corona-Maßnahmen teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann von der Polizei angezeigt werden. Gegen jeden einzelnen Teilnehmer kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 3.000 Euro verhängt werden.
Versammlungen und Demos - auch gegen die aktuellen Maßnahmen - können weiterhin beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) angemeldet und auch durchgeführt werden – vorausgesetzt, die Auflagen des KVR werden beachtet und umgesetzt.