Lockerung der 2G-Regel im Handel: Verband möchte Wegfall in weiteren Branchen

Bekleidungsgeschäfte zählen in Bayern künftig zu Läden des "täglichen Bedarfs", dort gilt dann keine 2G-Regel mehr. Dem Handelsverband CityPartner reicht das jedoch nicht.
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Die Fußgängerzone in München, gespickt mit unzähligen Bekleidungsgeschäften. (Archivbild)
Die Fußgängerzone in München, gespickt mit unzähligen Bekleidungsgeschäften. (Archivbild) © imago/aal.photo

München - Bekleidungsgeschäfte in Bayern dienen genauso wie beispielsweise Buchhandlungen oder Blumenläden der "Deckung des täglichen Bedarfs" und unterliegen somit nicht mehr der 2G-Regel. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch entschieden. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Damit wurde eine Entscheidung der Staatsregierung von Anfang Dezember gekippt – damals wurde verfügt, dass im bayerischen Einzelhandel nur noch Geimpfte und Genesene Zugang haben dürfen. Mit einigen Ausnahmen, zu denen Bekleidungsgeschäfte damals noch nicht zählten.

Geschäfte des täglichen Bedarfs: Hier gilt kein 2G

Ab 8. Dezember gilt in Bayern, dass nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zu Geschäften haben, die nicht der Deckung des täglichen Bedarfs gelten. Ausnahmen bestehen laut Kabinett - in Anlehnung an die "Bundesnotbremse" - für:

  • Bekleidungsgeschäfte
  • den Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung
  • Getränkemärkte
  • Reformhäuser
  • Babyfachmärkte
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser
  • Drogerien
  • Optiker
  • Hörakustiker
  • Tankstellen
  • Stellen des Zeitungsverkaufs
  • Buchhandlungen
  • Blumenfachgeschäfte
  • Tierbedarfsmärkte
  • Futtermittelmärkte
  • Bau- und Gartenmärkte (auch der Weihnachtsbaumverkauf)
  • den Großhandel

Nach dem Urteil der Richter sind aber auch sie von der 2G-Regel ausgenommen, "weil deren Bedeutung für die Allgemeinheit nicht hinter die von Schuhen, Büchern, Schnittblumen oder Gartengeräten zurücktrete und der Bedarf an Kleidung täglich eintreten könne".

Ludwig Beck hatte Eilantrag gegen 2G-Regel eingereicht

Den Eilantrag gegen die Bestimmung hatten das Kaufhaus Ludwig Beck am Münchner Marienplatz sowie der Modehändler WÖHRL eingereicht. Für beide verantwortlich ist Christian Greiner, der den Beschluss als "wegweisendes Urteil für den Modehandel" bezeichnete. Für ihn habe die Entscheidung eine bundesweite Ausstrahlung. "Es wäre nicht einzusehen, warum die Bedeutung von Bekleidung in anderen Bundesländern anders bewertet werden sollte", wird Greiner in einer Mitteilung zitiert.

Auch der Münchner Handelsverband CityPartner begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof natürlich. "Damit gilt nun die 2G-Regel in Bayern auch in der zweitgrößten Einzelhandelsbranche, die für unsere Innenstädte besonders prägend ist, nicht mehr", sagte Geschäftsführer Wolfgang Fischer.

Wolfgang Fischer.
Wolfgang Fischer. © Archiv

Doch der Verband möchte mehr und will, dass weitere Branchen ebenfalls zum "täglichen Bedarf" zählen. Mit der Entscheidung und Begründung des Verwaltungsgerichtshofs sei die 2G-Regelung "auch für die anderen, innenstadtrelevanten Branchen nicht mehr zu halten", heißt es in einer Mitteilung.

Handelsverband Bayern hätte sich frühere Entscheidung gewünscht

Der Handelsverband Bayern reagierte erfreut, hätte sich aber früher Klarheit gewünscht. Im wichtigen Weihnachtsgeschäft sei der Umsatz der bayerischen Bekleidungsgeschäfte im Vergleich zu 2019 um 30 bis 40 Prozent eingebrochen, "weil Ungeimpfte nicht rein durften und andere abgeschreckt wurden von den langen Schlangen" vor den 2G-Kontrollen, sagte Sprecher Bernd Ohlmann.

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8 Kommentare
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  • gast100 am 30.12.2021 19:37 Uhr / Bewertung:

    Endlich wehrt sich der Einzelhandel.
    Die Masken sind das Sicherste gegen den Virenaustausch.

  • Frale am 30.12.2021 14:09 Uhr / Bewertung:

    Richtige Entscheidung. Ich bin geimpft, aber so lange das nicht aufhört mit Maske einkaufen zu müssen... solange bekommt kein Geschäft (außer Lebensmittel) von mir Geld. Es ist bedauerlich, aber es ist so.
    Mein letzter Großeinkauf 2 Jeans mit Maske ==== nie wieder. Und das war 2020.
    Friseur hab ich mir diese Jahr auch gespart ==== kommst hin... Haare waschen (vor 2 Stunden erst gemacht) = trotzdem ! Maske vor Gesicht und Haare schneiden. Ohne mich.
    Genauso wie Optiker ... Brille probieren mit Maske. Geht's noch ?
    Solange sie da nix ändert..... sparen wir eben weiter.

  • mazab am 30.12.2021 17:30 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Frale

    Sie finden richtig, dass man keine Tests und Impfnachweis mehr braucht, weil Sie keine Maske tragen möchten? Das ergibt doch keinen Sinn. Die Maske müssen sie ja trotzdem weiter auf lassen.

    Generell ist das Rumgejammer wegen der Maske ja immer so n bisschen Weichei mässig. So ne wilde Sache ist das echt nicht.

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