Staatsanwaltschaft fordert lebenslang

Ein vierjähriges Mädchen hat die blutüberströmte Leiche der Mutter am Boden liegen sehen, die seelischen Folgen lassen sich nur ahnen. Auch die drei älteren Geschwister sind traumatisiert. Die Mutter ist vom Vater getötet worden. Er soll lebenslang ins Gefängnis, fordert die Staatsanwaltschaft.
München – Schäftlarn-Mord vor Gericht: Mindestens siebzehn Messerstiche, der erste in den Rücken der Frau: Das war Mord für die Anklagebehörde. Staatsanwältin Nicole Selzam forderte am Montag vor dem Münchner Schwurgericht eine lebenslange Gefängnisstrafe für den angeklagten Ehemann, Anwalt Michael N.. Seine Schuld wiege besonders schwer. Die Verteidigung plädierte für acht Jahre Haft.
Für Staatsanwältin Selzam bewies die dreimonatige Beweisaufnahme, dass der damals 46-jährige Mann seine Frau am 25. Juni 2012 heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen erstochen hat. Er habe „seine eigene Befindlichkeit über das Lebensrecht des Opfers gestellt“ und damit aus „krassem Eigennutz“ getötet. Nach jahrelangen Ehestreitigkeiten hatte die 37-jährige Frau auf der Scheidung bestanden.
Eifersuchts-Mord in Schäftlarn: Anwalt vor Gericht
Die vierjährige Tochter hatte die blutüberströmte Leiche der Mutter am Boden liegen sehen. Auch die drei älteren Geschwister sind traumatisiert. Alle vier leben jetzt bei der Oma, der Mutter des Täters. Sie reden nicht über das, was geschehen ist, auch nicht miteinander, so ihre Anwältin Gabriele Schöch.
Eine Überraschung war das Plädoyer des Nebenklage-Vertreters Derek Seetz: Er sprach sich im Namen der Mutter der Getöteten für eine Verurteilung nur wegen Totschlags aus. Das Gutachten der Rechtsmedizin beweise nicht, dass der erste Angriff von hinten und damit heimtückisch erfolgt sei. Das Tatbild spreche eher für „eine Art eruptiven Ausbruch“.
Dieser Meinung war auch Verteidiger Frank Eckstein. Er habe „das Gefühl, die Staatsanwältin war in einer anderen Verhandlung“. Der Verteidiger folgte den Angaben des Angeklagten, wonach er von seiner Frau jahrelang gequält und verletzt worden sei. Er habe ihr nur weh tun wollen, als er die Beherrschung verlor und zustach. Der Angeklagte hatte selbst die Polizei gerufen, nachdem er das Messer gereinigt und sein blutiges Hemd gewechselt hatte. Für die Staatsanwältin ist dieses „besonnene Nachtatverhalten“ ein Beweis für die uneingeschränkte Schuldfähigkeit des Täters.
Auch diese Frage sah der Verteidiger anders. Er stellte hilfsweise den Antrag auf Hinzuziehung eines weiteren psychiatrischen Sachverständigen. Dessen Gutachten soll beweisen, dass der Angeklagte durch einen Affektsturm in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt war. Eckstein hält eine Strafe von acht Jahren für ausreichend. Das Urteil soll am 15. Dezember gesprochen werden.