So sauer ist die Umwelthilfe über die Stadt München: "Das ist unterlassene Hilfeleistung"
München - Mehr Tempo 30 sei grandios, sagt Jürgen Resch der Chef der Deutschen Umwelthilfe. Wenn Autos langsamen fahren, trage das dazu bei, die Sicherheit zu erhöhen und den Lärm zu senken. Auch zu sauberer Luft könne ein Tempolimit von 30 km/h unter Umständen einen Beitrag leisten - allerdings, sagt Resch, nur einen kleinen.
Und deshalb ist das auch der Punkt, dass dieses Telefonat, das so fröhlich begonnen hatte, eine andere Wendung nimmt. Die AZ wollte von Resch wissen, wie er es findet, dass der Stadtrat diese Woche beschlossen hat, ein Tempolimit auf einem Abschnitt der Landshuter Allee anstatt eines Dieselfahrverbots einzuführen.
Eine Revision wurde nicht zugelassen - die Stadt gibt aber nicht auf
Reschs Verband hatte die Stadt verklagt, weil München die Grenzwerte für Stickstoffdioxid überschreitet. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte den Umweltschützern recht gegeben und ein Fahrverbot angeordnet - entweder innerhalb einer Zone oder auf einem Streckenabschnitt. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Stadt hat dagegen Beschwerde eingelegt.
Resch ist über das Vorgehen von Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) empört. Es sei "erbärmlich", die Entscheidung des Gerichts - immerhin das höchste bayerische Verwaltungsgericht - nicht anzuerkennen. #

Dann erinnert Resch an die Menschen, die an der Landshuter Allee wohnen. Und an die Tatsache, dass zu viel Stickstoffdioxid die Menschen krank macht. "Es gibt ein Recht auf körperliche Unversehrtheit", sagt Resch. "Das ist unterlassene Hilfeleistung."
Und weiter: "Das Urteil war sehr präzise. Es ist ein schäbiges Verhalten den Menschen gegenüber, ihnen jetzt noch die saubere Luft zu verweigern."
Aber nun bleibt Resch nichts anderes übrig, als zu warten, ob die Stadt München mit ihrer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision Erfolg hat. Er rechnet nicht damit. Schließlich habe sich an der Sachlage nichts verändert. Gerichte, so sei seine Erfahrung jedenfalls, mögen es nicht, wenn man sie bei der gleichen Frage noch einmal anrufe.
"Alle rechtliche Mittel" will die Umwelthilfe ausschöpfen
Wenn das Gericht die Beschwerde zurückweist, werde die Umwelthilfe "mit allen rechtlichen Mitteln" darauf dringen, dass das Urteil umgesetzt wird. In Frage komme da auch ein Zwangsgeld.
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