So sauer ist die Umwelthilfe über die Stadt München: "Das ist unterlassene Hilfeleistung"

Statt ein Fahrverbot für Diesel einzuführen, hat der Stadtrat ein Tempolimit auf der Landshuter Allee beschlossen. Umweltschützer sind darüber entsetzt.
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Auf der Landshuter Allee soll auf einem 2,5 Kilometer langen Abschnitt Tempo 30 gelten. So will der Stadtrat ein Fahrverbot verhindern.
Auf der Landshuter Allee soll auf einem 2,5 Kilometer langen Abschnitt Tempo 30 gelten. So will der Stadtrat ein Fahrverbot verhindern. © imago

München - Mehr Tempo 30 sei grandios, sagt Jürgen Resch der Chef der Deutschen Umwelthilfe. Wenn Autos langsamen fahren, trage das dazu bei, die Sicherheit zu erhöhen und den Lärm zu senken. Auch zu sauberer Luft könne ein Tempolimit von 30 km/h unter Umständen einen Beitrag leisten - allerdings, sagt Resch, nur einen kleinen.

Und deshalb ist das auch der Punkt, dass dieses Telefonat, das so fröhlich begonnen hatte, eine andere Wendung nimmt. Die AZ wollte von Resch wissen, wie er es findet, dass der Stadtrat diese Woche beschlossen hat, ein Tempolimit auf einem Abschnitt der Landshuter Allee anstatt eines Dieselfahrverbots einzuführen.

Eine Revision wurde nicht zugelassen - die Stadt gibt aber nicht auf

Reschs Verband hatte die Stadt verklagt, weil München die Grenzwerte für Stickstoffdioxid überschreitet. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte den Umweltschützern recht gegeben und ein Fahrverbot angeordnet - entweder innerhalb einer Zone oder auf einem Streckenabschnitt. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Stadt hat dagegen Beschwerde eingelegt.

Resch ist über das Vorgehen von Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) empört. Es sei "erbärmlich", die Entscheidung des Gerichts - immerhin das höchste bayerische Verwaltungsgericht - nicht anzuerkennen. #

Jürgen Resch, der Chef der Umwelthilfe, ist empört über das Münchner Rathaus - weil es den Gesundheitsschutz verschleppe.
Jürgen Resch, der Chef der Umwelthilfe, ist empört über das Münchner Rathaus - weil es den Gesundheitsschutz verschleppe. © imago

Dann erinnert Resch an die Menschen, die an der Landshuter Allee wohnen. Und an die Tatsache, dass zu viel Stickstoffdioxid die Menschen krank macht. "Es gibt ein Recht auf körperliche Unversehrtheit", sagt Resch. "Das ist unterlassene Hilfeleistung."

Und weiter: "Das Urteil war sehr präzise. Es ist ein schäbiges Verhalten den Menschen gegenüber, ihnen jetzt noch die saubere Luft zu verweigern."

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Aber nun bleibt Resch nichts anderes übrig, als zu warten, ob die Stadt München mit ihrer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision Erfolg hat. Er rechnet nicht damit. Schließlich habe sich an der Sachlage nichts verändert. Gerichte, so sei seine Erfahrung jedenfalls, mögen es nicht, wenn man sie bei der gleichen Frage noch einmal anrufe.

"Alle rechtliche Mittel" will die Umwelthilfe ausschöpfen

Wenn das Gericht die Beschwerde zurückweist, werde die Umwelthilfe "mit allen rechtlichen Mitteln" darauf dringen, dass das Urteil umgesetzt wird. In Frage komme da auch ein Zwangsgeld.

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24 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • CO2 Voodoo am 28.04.2024 10:06 Uhr / Bewertung:

    Die Grünen, dass kann weg

  • AndiN am 27.04.2024 20:18 Uhr / Bewertung:

    Wir Zeit, dass der dem Krebsgeschwür "Deutsche Umwelthilfe" endlich mal der Geldhahn zugedreht wird.

  • doket am 28.04.2024 10:24 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von AndiN

    Einfach ans Gesetz halten, wäre der einfachste Weg.

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