Schmerzensgeld und Schadenersatz: Löwen-Fan klagt wegen Münchner Polizei

Vor einem Spiel seines TSV 1860 wird ein 66-Jähriger von Polizisten zu Boden gebracht. Die Gründe sind strittig.
John Schneider
John Schneider
|
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
13  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Kläger: Konrad A.
Der Kläger: Konrad A. © jot

München - Konrad A. (66) passt so gar nicht in das Bild, das man von einem Fußball-Ultra hat. Und doch ist der Löwen-Fan bei einem Spiel von der Polizei sehr unsanft - und wie er findet, sehr ungerecht - behandelt worden.

Löwen-Fan fordert 1.625 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz

Das nagt an dem pensionierten Beamten aus dem Niederbayerischen. Und zwar so sehr, dass er Klage gegen den Freistaat erhoben hat. Konrad A. will Schmerzensgeld und Schadenersatz für die Reparatur seines Handys. Insgesamt 1.625 Euro. Es gehe ihm aber nicht ums Geld, sagt der 66-Jährige. Sondern um Genugtuung. "Ich bin zutiefst erschüttert und enttäuscht", sagt er im Prozess.

Das ist geschehen: Konrad A., wollte am 14. Mai 2017 das Zweitliga-Spiel TSV 1860 gegen VfL Bochum in der Allianz Arena besuchen. Am U-Bahnhof Fröttmaning hatte die Polizei einen Bereich abgesperrt, um Bochumer Fans zum Bahnsteig zu begleiten. So weit, so unstrittig.

Prellungen und Abschürfungen: Löwen-Fan von Polizei zu Boden gebracht

Dann gehen die Schilderungen auseinander: Der Kläger behauptet, er habe nur gefragt, was los sei. Ein Polizeibeamter habe gesagt, er solle zurücktreten. Obwohl A. dem nachgekommen sei, habe ihn der Polizeibeamte zurückgestoßen.

Er habe dann dessen Namen erfragen wollen. Keine Reaktion. Da habe er sein Handy genommen und die Nummer des Polizisten fotografieren wollen. Ein anderer Beamter habe ihm das Handy aus der Hand geschlagen. Der Kläger habe gerufen, das sei Sachbeschädigung. Daraufhin hätten ihn die Polizisten zu Boden gebracht und gefesselt. Er erlitt Prellungen und Abschürfungen.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Die Polizei streitet diese Version ab, spricht davon, dass der Kläger dem Polizisten mehrmals mit der Faust auf den Arm geschlagen habe, bevor er zu Boden gebracht wurde.

Richter Frank Tholl schlägt einen Vergleich von 340 Euro vor. Kommt dieser Vergleich nicht zustande, müssen Zeugen gehört werden. Ausgang offen.

An seiner Liebe zu den Löwen hat der Vorfall nichts ändern können, sagt Konrad A. im AZ-Gespräch. Wenn es Corona zulässt, will er wieder zu 1860. Und zwar mit Dauerkarte.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
13 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Sarkast am 31.07.2021 20:25 Uhr / Bewertung:

    Wieso hat dieser pensionierte niederbayrische Beamte vier Jahre gebraucht, um festzustellen,
    daß er ungerecht behandelt wurde?
    Ums Geld geht es ihm nicht, logisch bei seiner Pension...

  • khab am 01.08.2021 20:06 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Sarkast

    Die Mühlen der Justiz mahlen langsam aber sie mahlen.
    48 Jahre war ihm keiner um seinen im Vergleich zur freien Wirtschaft geringeren Lohn neidig, aber jetzt um seine Pension sind sie es. Seltsam.

  • SL am 01.08.2021 21:34 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von khab

    Aber klar, jeder Beamte wäre ja in der freien Wirtschaft mindestes ein Topmanager oder Vorstandsvorsitzender. Und nein, in vielen Bereichen wird im ÖD und vor allem als Beamter netto mehr verdient. Und die Ungleichheit Rente versus Pension, also Entgeltpunkte gegen 71,75% des letzten Gehalts sind der gesellschaftlich soziale Skandal schlechthin. Aber wie immer kommt dann die Neiddebatte, Sie haben noch das schöne Wort "Beamtenbashing" vergessen!

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.