Urteil: Uhrmacherhäusl muss wieder aufgebaut werden!

Ein jahrelanger Rechtsstreit geht mit dem Urteil zu Ende: Das illegal abgerissene Uhrmacherhäusl in Giesing muss wieder aufgebaut werden. Allerdings nicht mit den noch vorhandenen historischen Mauerziegeln.
Lukas Schauer |
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Das abgerissene Uhrmacherhäusl in Giesing muss wieder aufgebaut werden.
Das abgerissene Uhrmacherhäusl in Giesing muss wieder aufgebaut werden. © Schramek

München - Dass in einer Nacht-und-Nebel-Aktion illegal abgerissene Uhrmacherhäusl in Giesing muss wieder aufgebaut werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.

Damit gab das Gericht im Rahmen des Berufungsverfahrens der Landeshauptstadt München Recht, die seit dem Abriss des Hauses in der Oberen Grasstraße 1 den Wiederaufbau gefordert hat. Allerdings entschieden die Richter, dass das Haus nicht mit den noch vorhandenen historischen Mauerziegeln und Seitenwänden wieder errichtet werden muss.

Urteil: Uhrmacherhäusl muss wieder aufgebaut werden

Eine schriftliche Begründung des Urteils liegt noch nicht vor, "der heute veröffentlichte Tenor gibt der Stadt aber in weiten Teilen Recht", heißt es aus dem Rathaus.

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Eine Revision ist nicht zugelassen. Sollte dies vom Eigentümer akzeptiert werden, müsste er innerhalb der nächsten sechs Monate einen entsprechenden Bauantrag zum Wiederaufbau stellen.

Reiter: "Profitgier kann man nicht mit der Abrissbirne durchsetzen"

Oberbürgermeister Dieter Reiter: "Ich bin überaus froh über das nun gesprochene Urteil. Es bestätigt, dass man Profitgier nicht gegen jedes Recht mit der Abrissbirne durchsetzen kann."

Auch das Landesamt für Denkmalschutz begrüßte das Urteil. Generalkonservator Prof. Mathias Pfeil: "Dieses Urteil stärkt die Denkmalpflege im gesamten Freistaat und erkennt den hohen kulturellen Wert an, den Baudenkmäler für unsere Gesellschaft haben. Sie prägen unsere Dorf- und Stadtbilder. Sie verleihen uns Identität. Das Gericht hat nun eindeutig klargestellt: Denkmäler zu zerstören lohnt sich nicht."

Uhrmacherhäusl 2017 "aus Versehen" abgerissen

Das sogenannte Uhrmacherhäusl gehört zum Ensemble "Feldmüllersiedlung" in Giesing, eine in den Jahren zwischen 1840 und 1845 planmäßig gebaute Kleinhaussiedlung.

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Der Eigentümer hatte stets betont, bei dem Abriss 2017 habe es sich um ein Versehen gehandelt. Er war aber seitdem überzeugt, dass der Denkmalschutz durch den Abriss erloschen ist. Seine ursprünglichen Pläne sahen vor, auf dem Grundstück ein modernes und höheres Haus zu errichten.

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8 Kommentare
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  • Der wahre tscharlie am 30.07.2021 16:04 Uhr / Bewertung:

    Ein gutes Urteil. Auch bzgl. Denkmalschutz.

  • Der Sendlinger am 30.07.2021 14:31 Uhr / Bewertung:

    Ein gutes und vernünftiges Urteil. Damit können alle Seiten zufrieden sein.

  • katzenfliege am 30.07.2021 13:17 Uhr / Bewertung:

    Na fein, dann kann ja jetzt Herr Reiter mit ein paar Jahren Verspätung endlich seine Schuld einlösen und sich wieder einmal vor den Anwohnern zeigen. Schade, dass er immer kneift, wenn etwas mal schwierig wird oder negativ läuft und erst wenn es gut ging wieder die vermeintlichen Lorbeeren abholen kommt.

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