Schlimme Tierquälerei in München: Mäuse mit Silvesterböllern in die Luft gesprengt
München - Bei dieser Tat sinnlosester Tierquälerei kann man einfach nur noch mit absolutem Unverständnis mit dem Kopf schütteln. An Silvester sollen unbekannte Täter in der Münchner Maxvorstadt mindestens drei Mäuse mit Böllern in die Luft gesprengt und grausam getötet haben.
Die leblosen Nager wurden am Neujahrstag auf einen Gehweg zwischen Silvestermüll entdeckt. Teilweise waren die Tiere mit Klebestreifen versehen und bluteten aus der Nase. Bei den Tieren handelt es sich um Farbmäuse, die normalerweise als Haustiere gehalten werden.

Mäuse in München mit Böllern in die Luft gesprengt – PETA setzt Belohnung aus
Über deren Whistleblower-Formular wurde die Tierschutzorganisation PETA von diesem Vorfall informiert, die nach eigener Angabe nun Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München erstattet hat.
"Die Tiere müssen einen extrem schmerzhaften Tod gestorben sein. Der Fall zeigt erneut, dass Silvesterböller endlich verboten werden müssen. Jahr für Jahr erreichen uns Fälle, bei denen Tiere absichtlich in die Luft gesprengt werden", so Jana Hoger, Fachreferentin für Tierische Mitbewohner in einer PETA-Pressemitteilung. "Hätte man Hunde oder Katzen derart misshandelt, wäre der Aufschrei in der Gesellschaft riesig.
Um den Fall aufzuklären und den oder die Täter ausfindig zu machen, hat die Tierschutzorganisation eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise ausgesetzt, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen.
Tierquälerei ist eine Straftat – Haftstrafe droht
PETA bittet die Menschen, die etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen haben, sich bei der Polizei oder direkt bei der Tierschutzorganisation unter 0711-8605910 oder per Mail zu melden – auch anonym.
"Mit unserer Belohnungsauslobung wollen wir die Suche nach den Unbekannten unterstützen und Menschen für Übergriffe auf Tiere sensibilisieren. Wer ein Tier so quält, schreckt möglicherweise auch nicht vor weiteren Gewalttaten an Mäusen, anderen Tieren oder Menschen zurück", so Hoger.
Bei Tierquälerei handelt es sich nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes, welche mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann.
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