Radlweg soll jetzt bis zu den Isarauen führen

Der Stadtrat hat die Ost-Süd-Strecke beschlossen. Sogar einstimmig.
ee |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
12  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Stadtrat will einen Radweg entlang der Bahnstrecke München-Rosenheim. (Symbolbild)
Der Stadtrat will einen Radweg entlang der Bahnstrecke München-Rosenheim. (Symbolbild) © Tobias Hase/dpa

München - Versöhnlich und noch nicht einmal ironisch klang es, als Stadtrat Andreas Schuster (SPD), ehemals Sprecher beim Radentscheid, gestern im Mobilitätsausschuss sagte: "Ich danke der CSU-Fraktion für diesen Antrag."

Radlweg entlang Bahnstrecke München-Rosenheim

Es geht um den Radlweg entlang der Bahnstrecke München-Rosenheim von der Regerstraße bis zur Rosenheimer Straße. Ursprünglich hatte ihn die CSU-Fraktion beantragt.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Stadtrat stimmt für durchgehende Radlverbindung

Der Stadtrat hat gestern für den Radweg inklusive SPD-Änderungsantrag gestimmt: Die Fraktion wünscht sich eine durchgehende Verbindung bis in den Süden der Stadt zum Giesinger Berg und zu den Isarauen.

Ebenfalls einig sind sich CSU und SPD darin, dass so schnell wie möglich eine Brücke über die Martin-Luther-Straße am Giesinger Berg geschaffen werden soll.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
12 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • am 12.11.2020 15:21 Uhr / Bewertung:

    Nur mal richtig: Dieser Radweg MUSS der StVO entsprechen! Also keine Fußgänger auf dem Radweg!

  • Karljörg am 12.11.2020 16:07 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von

    ...dann aber auch keine Radler auf den daneben liegenden Fahrbahnen für Busse und Autos

  • doket am 12.11.2020 16:31 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Karljörg

    Aber das ist doch erlaubt, bzw. nur in absoluten Ausnahmefällen verboten.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.