Prozess in München: Todesraser bekommt milderes Urteil

Der Mann war ungebremst in ein Auto geprallt. Das Ende eines traurigen Prozesses.
John Schneider
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Der Kleinwagen nach dem Unfall.
Der Kleinwagen nach dem Unfall. © Feuerwehr

München - Das Urteil ist gefallen, aber Gerechtigkeit, so viel ist sicher, gibt es nicht für die Angehörigen der Opfer: Im September 2017 raste ein damals 60-Jähriger auf der Wasserburger Landstraße ungebremst in einen Kleinwagen mit französischen Touristen. Drei junge Menschen starben.

Todraser und Opferfamilie gehen gegen ursprüngliches Urteil in Berufung

Vier Jahre wegen fahrlässiger Tötung hat der Mann im ersten Prozess bekommen. Gegen das Urteil des Amtsgerichts sind sowohl er als auch die Anwälte der Opferfamilien in Berufung gegangen.

Vor der Berufungskammer wurde der Fall nun erneut aufgerollt (AZ berichtete). Am Mittwoch ist das nächstinstanzliche Urteil gefallen, der Vater des getöteten Geschwisterpaares saß im Gerichtssaal. Die Familie des dritten Opfers nicht, für sie war das passive Verhalten des Angeklagten nicht mehr erträglich, so ihr Anwalt.

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Drei Jahre und neun Monate: Strafmaß für Todraser reduziert

Die Rechtsbeistände der Opferfamilien pochten in ihren Plädoyers darauf, dass das Gericht den Zusammenstoß nicht mehr als Fahrlässigkeit, sondern als vorsätzliches Tötungsdelikt ansieht. Durch die überhöhte Geschwindigkeit habe der Angeklagte billigend in Kauf genommen, dass er andere Menschen in Gefahr bringe.

Doch das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Weil in der Zwischenzeit eine Vorstrafe des Angeklagten aus dem Register gefallen ist, musste das Strafmaß sogar um mehrere Monate auf drei Jahre und neun Monate reduziert werden.

In seinen letzten Worten sagte der verurteilte Raser, "es tut mir leid". Er könne es aber nicht ungeschehen machen.

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15 Kommentare
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  • Schorsch77 am 14.10.2021 09:33 Uhr / Bewertung:

    Im Prinzip wurde als das Urteil aus der ersten Instanz bestätigt, bis auf den Minirabatt wegen der Verfristung der Vorstrafe.

    Über die Dauer kann man trefflich streiten aber ein Slgnal ist doch wichtig wie wesentlich, wer rast und dabei tötet geht in den Knast und kann nicht auf Geldstrafe oder Bewährung hoffen.

    Und das ist das absolut richtige Signal.

  • Hundekrawatte am 14.10.2021 08:15 Uhr / Bewertung:

    „Weil in der Zwischenzeit eine Vorstrafe des Angeklagten aus dem Register gefallen ist, musste das Strafmaß sogar um mehrere Monate auf drei Jahre und neun Monate reduziert werden.“

    Das alleine ist unfassbar blanker Hohn gegenüber den Opfern und ihren Angehörigen.

  • Der Taxler am 14.10.2021 00:52 Uhr / Bewertung:

    Unfassbar

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