Horror-Crash 2017 in München: Vier Jahre Haft für Todesraser

2017 tötet ein Fahrer drei Menschen. Am Mittwoch wird er nach einem emotionalen Prozess verurteilt. Er darf auch nie wieder Auto fahren.
AZ/dpa |
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Der Opel fing nach dem Aufprall sofort Feuer.
Thomas Gaulke Der Opel fing nach dem Aufprall sofort Feuer.

München - Kein Wort sagt der Angeklagte. Weder als ihn der Sohn der einzigen Überlebenden zu Prozessbeginn "Arschloch" nennt, noch als der erste Zeuge beschreibt, wie er die überlebende Frau aus dem Auto gezogen hat, andere aber nicht mehr aus dem brennenden Wrack retten konnte, weil seine eigenen Haare begonnen hatten zu brennen.

Andreas P. (Name geändert), in einen grünen Janker gekleidet, starrt auf die Richterbank. Das einzige Mal, als er eine Reaktion zeigt, ist, als der technische Gutachter seinen Bericht vorträgt. Da schreibt P. mit zitternden Händen einige Worte in sein Notizbuch.

Horror-Unfall in München 2017

Am frühen Abend des 16. September 2017 ist eine französische Familie auf dem Weg zu einer Feier. Ihr Opel Corsa ist gemietet, sie haben sich für das Fest bayerische Kleidung angezogen. Gegen 19.30 Uhr erreichen sie die Kreuzung Wasserburger Landstraße/Jagdhornstraße, die Ampel ist rot. Das Auto hält.

Als die Ampel auf Grün schaltet, kann der junge Fahrer Julien L. nur 20 Zentimeter anfahren. Dann knallt der mehr als zwei Tonnen schwere BMW X5 von Andreas P. von hinten auf den Kleinwagen. 122 bis 127 Stundenkilometer habe das Auto drauf gehabt und wahrscheinlich nie gebremst, sagt der Gutachter beim Prozess. Der Opel fliegt fast 100 Meter über die Kreuzung und fängt Feuer. Die damals 68-jährige Mutter überlebt; sie ist seither schwer behindert und kann deswegen nicht zum Prozess kommen.

Ihre beiden Kinder sowie der Freund der Tochter sterben. Der BMW stößt nach der Kollision an einen Stein, bevor er an einem Garagentor zum Stehen kommt. P. wird selbst nur leicht verletzt, ist nach dem Unfall ansprechbar, sagen Zeugen. Warum der 60-Jährige mit dieser Geschwindigkeit in der 50er Zone unterwegs war und nicht bremste, das wisse er laut seinem Anwalt selbst nicht.

Sowieso: Er selbst sei gesund, und auch sein BMW habe funktioniert. Er sei kurz zuvor in einer Hobbywerkstatt gewesen, "weil der nicht mehr so richtig zieht". Der Gutachter müsse sich verrechnet haben. Er sei mit 60 Stundenkilometern unterwegs gewesen.

Der Opel fing nach dem Aufprall sofort Feuer.
Der Opel fing nach dem Aufprall sofort Feuer. © Thomas Gaulke

Das alles hat P. dem psychiatrischen Gutachter während der Ermittlungen erzählt. Doch der Gutachter behauptet, dass viel davon gelogen war. Er berichtet, P. sei in der Vergangenheit von Ärzten gesagt worden: "Das Führen von Kraftfahrzeugen ist nicht zu verantworten." P. habe zerebrale Anfälle gehabt. Weil er in einem Fragebogen beträchtliche gesundheitliche Mängel angegeben hatte, wurde er früh verrentet.

Das alles verschwieg P. allerdings; der Gutachter musste es selbst herausfinden.

Dafür erzählte P. ihm andere Dinge. Er sprach zum Beispiel von seinem Mercedes, der 326 PS habe. "Wenn ich hätte schnell fahren wollen, hätte ich den genommen", soll er gesagt haben. Er habe über Polizei und Gutachter geschimpft. Der Psychologe sagte vor Gericht aus, er habe bei P. "keine Schuldgefühle feststellen können".

Raserunfall: P. darf nie wieder Auto fahren

Verteidiger Thomas Kaufmann liest vor der Verhandlung ein Statement vor: P. würde sich während des Prozesses nicht äußern. Er sei ein gebrochener Mann. Die Einschätzung des Gutachters, P. sei ohne Schuldgefühle, habe seinem Mandanten "den Rest gegeben". Zeugen und Gutachter belasten den Angeklagten derweil erheblich. Er soll schon vorm Aufprall gerast sein, mit beiden Händen am Lenkrad.

Am Ende überzeugt das auch das Schöffengericht des Amtsgerichts München: Es verurteilt P. unter anderem wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen zu vier Jahren Haft. P. darf nie wieder Auto fahren.

Lesen Sie hier: Todesraser von Laim droht Haftstrafe wegen Mordes

Lesen Sie auch: Todesraser von München: Lebenslange Freiheitsstrafe?

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