Prozess in München: Polizei schießt bei Zwangsräumung auf Bewaffneten

Das Landgericht verurteilt den Angeklagten, lehnt eine Unterbringung aber ab.
John Schneider
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Die Polizei schoss drei Mal. (Symbolbild)
Die Polizei schoss drei Mal. (Symbolbild) © imago images/Die Videomanufaktur

München - Mit einer Bewährungsstrafe endete der Prozess gegen Luca T. (47, Name geändert). Der Mann hatte laut Antragsschrift bei einer aus dem Ruder gelaufenen Zwangsräumung mit einer Waffe SEK-Beamte bedroht, die daraufhin drei Mal schossen. Von einem Schuss wurde der 47-Jährige am linken Oberarm getroffen.

Balanstraße: Gerichtsvollzieher alarmiert Polizei

Der Vorfall trug sich am 3. Dezember des vergangenen Jahres in der Balanstraße zu. Ein Gerichtsvollzieher war damit beauftragt worden, die Wohnung von Luca T. räumen zu lassen. Weil der Mann die Anordnung ignorierte und nicht kooperieren wollte, wurden Polizisten dazu gerufen – sowie ein Schlüsseldienst-Mitarbeiter und zwei Sozialpädagoginnen.

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Als ihn die Polizisten aufforderten, die Tür zu öffnen, soll Luca T. laut Antragsschrift gesagt haben: "Ich habe eine Waffe, wenn ihr reinkommt, passiert was. Außerdem könnt ihr mich dann erschießen."

SEK-Beamte von Mann mit Schreckschusswaffe bedroht

Hinzugerufene SEK-Beamte brachen dennoch die Tür der Wohnung auf und wurden dort von Luca T. mit einer silberfarbenen Schreckschusswaffe bedroht.

Die Staatsanwaltschaft ging in ihrem Antrag von paranoider Schizophrenie bei Luca T. aus, wollte ihn in der Psychiatrie unterbringen.

Die 3. Strafkammer des Landgerichts sah aber durchaus Einsichtsfähigkeit bei dem Beschuldigten. Aus diesem Grund wird er jetzt nicht untergebracht, sondern kommt mit einer Haftstrafe (ein Jahr und drei Monate) davon, die -–wie vom Verteidiger Peter Pospisil gefordert – zur Bewährung ausgesetzt wird.

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3 Kommentare
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  • Haan am 25.11.2022 02:51 Uhr / Bewertung:

    "Zwangsräumung" da flippen viel berechtigterweise aus.

  • FredC2 am 25.11.2022 09:43 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Haan

    ... ja, auf alle Fälle ein psychische Ausnahmesituation wenn das SEK vor der Tür steht, und sie seine Bleibe auflösen wollen. Ob da eine Einweisung angezeigt ist, ist fraglich. Allerdings weiß man auch nicht, was vor der Räumung eventuell schon alles passiert ist.

  • Ichglaubsned am 25.11.2022 11:55 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Haan

    Berechtigterweise???
    Ich schlage für die meisten vor, ihre vereinbarte Miete (die wissen sie schon, bevor sie einziehen) zu bezahlen. Damit lässt sich eine Zwangsräumung üblicherweise verhindern.
    Und bevor jetzt alle auf die raffgierigen Vermieter einprügeln: ich bin auf die Miete angewiesen um den Kredit abzubezahlen. Sonst wird die Wohnung zwar nicht zwangsgeräumt, aber zwangsversteigert.

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