Prozess in München: Mann (22) soll Bekannte (15) vergewaltigt haben

Der Angeklagte erklärt, dass der Sex mit dem Mädchen einvernehmlich war.
John Schneider
John Schneider
|
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
6  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Vorwurf der Vergewaltigung: der Angeklagte vor Gericht mit seiner Anwältin Birgit Schwerdt.
Vorwurf der Vergewaltigung: der Angeklagte vor Gericht mit seiner Anwältin Birgit Schwerdt. © Daniel von Loeper

München - Die Vorwürfe der Anklage werden komplett bestritten", erklärt Verteidigerin Birgit Schwerdt nach Verlesung der Anklageschrift. Ihr Mandant soll, so die Ermittler, eine damals 15-jährige Bekannte in seinem Zimmer in Pullach vergewaltigt haben.

Angeklagter und Opfer rauchen einen Joint

Die Tat soll sich demnach so abgespielt haben: Täter und Opfer haben sich am 7. Oktober des vergangenen Jahres in einer S-Bahn Richtung Pasing getroffen und fuhren weiter nach Pullach. Entgegen des ursprünglichen Plans liefen beide dann aber zur elterlichen Wohnung des damals 22-Jährigen.

Zunächst habe man dort einen Joint geraucht. Stimmt das, hätte sich der Angeklagte auch der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Minderjährige schuldig gemacht.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Hat der Täter das klare Nein des Opfers ignoriert?

Doch schwerer wiegt, was laut Anklage dann passiert sein soll. Die beiden legten sich auf sein Bett, er begann, sich an sie heran zu kuscheln. Das Mädchen habe dann gesagt, dass sie das nicht wolle und er damit aufhören soll.

Der junge Mann ignorierte das und begann, seine Bekannte zu betatschen. In der Folge erklärte das Mädchen noch mehrmals, dass sie nicht wolle und versuchte den Angeklagten von sich wegzuschubsen und wegzudrücken. Ohne Erfolg. Sie soll dann von ihrem Bekannten vergewaltigt worden sein.

Angeklagter: Es hat mehr als zehn Mal einvernehmlichen Sex gegeben

Der Vergewaltiger habe dann das Zimmer verlassen, sein Opfer zog sich an und verließ das Haus, so die Anklage. Doch sie erstattete erst einige Tage nach der Tat Anzeige bei der Polizei, was die Arbeit der Ermittler erschwert haben dürfte.

Nun steht Aussage gegen Aussage. Die Anklage wird von dem 23-Jährigen bestritten. Es habe immer wieder, jedenfalls mehr als zehn Mal einvernehmlichen Sex gegeben, erklärt er zum Prozessauftakt am Dienstag. Auch das mit dem Joint sei ganz anders gewesen. Er habe sein Zimmer für zehn Minuten verlassen, um einen Gast der Mutter zu begrüßen. In dieser Zeit habe das Mädchen von sich aus zu seinem Joint gegriffen und daran gezogen.

Dass ihn das Mädchen belastet, erklärt er sich damit, dass sie eine Beziehung zu ihm gewollt habe. Er habe das aber abgelehnt, weil erst kurz zuvor eine Beziehung zu einer anderen gescheitert war.

Das Gericht sieht sich dann das Video von der Anhörung des Opfers beim Ermittlungsrichter an. Die Öffentlichkeit wird dafür auf Antrag der Nebenklage ausgeschlossen. Der Prozess wird fortgesetzt.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
6 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Witwe Bolte am 20.10.2021 07:23 Uhr / Bewertung:

    In der kostenlosen Boulevardzeitung (die mit den 4 Buchstaben) steht Näheres zum Täter.

  • tutwaszursache am 20.10.2021 09:30 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Witwe Bolte

    Dass die BILD Persönlichkeitsrecht und Unschuldsvermutung einen feuchten Kehrricht interessieren, hat ihr ja in der Vergangenheit zahllose Rügen des Presserats eingebracht. Insofern überrascht das wenig.

  • Vorüberlaufender am 20.10.2021 15:56 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von tutwaszursache

    Leute wie Sie interessieren sich nur dann für die Persönlichkeitsrechte des Täters, wenn es sich um ausländische Mitbürger handeln. Wenn mit Namen und ohne Verpixelung Fotos von bösen alten weißen Männern veröffentlicht werden, ist es egal.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.