Ehefrau im Schlaf erstochen - neuer Prozess

Muss der Mörder dauerhaft in die Psychiatrie? BGH kippt das erste Urteil.
John Schneider
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Der Beschuldigte und seine Anwältin.
Der Beschuldigte und seine Anwältin. © jot

München - Tajo B. (Name geändert) hat seine Ehefrau im Wahn im Schlaf erstochen. Daran bestehen keine Zweifel. Strittig ist aber, ob der 60-Jährige nun dafür dauerhaft in die Psychiatrie muss. Der Bundesgerichtshof kippte jedenfalls ein Urteil des Landgerichts im vergangenen Jahr, das genau dies vorsah.

Tat liegt elf Jahre zurück - und wurde in Togo begangen

Jetzt muss eine andere Kammer unter dem Vorsitz von Norbert Riedmann entscheiden, wie mit dem derzeit in der Psychiatrie untergebrachten Beschuldigten zu verfahren ist.

Es liegen ganz besondere Umstände vor: Die Tat liegt nicht nur elf Jahre zurück, sondern wurde auch in Togo begangen. Tajo B. besitzt allerdings die deutsche Staatsbürgerschaft, deshalb wurden die deutschen Behörden in dem Fall aktiv. Als er nach fünf Jahren in der Psychiatrie Togos auf freien Fuß gesetzt wurde, plante er die Rückkehr nach Deutschland. Das Amtsgericht München stellte einen europäischen Haftbefehl aus und Tajo B. wurde am 23. Juli 2019 am Flughafen Lissabon festgenommen.

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Täter sticht mit Messer zu und trifft die Halsschlagader

Neun Jahre zuvor war das in München ansässige Paar - die beiden haben zwei Söhne zusammen - vorübergehend in der alten Heimat zu Besuch. In der Nacht der blutigen Tat übernachteten die beiden bei dem Schwager des Beschuldigten im togolesischen Lomé.

Die Frau wähnte sich im Haus ihres Bruders sicher. Doch während sie tief und fest schlief, fasste ihr unter Verfolgungsängsten leidender Ehemann offenbar den Entschluss, sie zu töten. Er nahm ein Messer, das er noch in München zuvor gekauft hatte und stach der schlafenden Frau zielgerichtet in den Hals. Er traf die Halsschlagader. Die Frau verblutete.

Die Münchner Staatsanwaltschaft forderte im Sicherungsverfahren gegen Tajo B. wegen heimtückischen Mordes die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie. Doch Tajo B. sagt am Montag im Prozess: "Ich habe mich stabilisiert." Ob er es schafft, die Richter davon zu überzeugen?

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2 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • chgmuc am 20.10.2021 17:05 Uhr / Bewertung:

    Der gehört nicht in die Psychiatrie und auf unsere Kosten durchgefüttert, sondern gehört in den nächsten Flieger Richtung Togo!

  • DaMamaIhrBua am 18.10.2021 19:25 Uhr / Bewertung:

    Lach…Togo ist noch kaputter als Deutschland. Dort kommt man schon nach fünf Jahren frei. Wenn Deutschland ihn auch frei lässt, dann ist der Wahnsinn komplett.

    Und natürlich will er hier bleiben. Kost und Logie bis zum Lebensende von unseren Steuergeldern.

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