Prozess in München: Freundin vergewaltigt und eingesperrt?

Prozess am Landgericht: Der 34-Jährige auf der Anklagebank streitet alle Vorwürfe ab.
John Schneider
John Schneider
|
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
2  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Blick auf das Gerichtsgebäude.
Blick auf das Gerichtsgebäude. © Matthias Balk/dpa/Archivbild

München - Die Vorwürfe wiegen schwer: Ein 34-Jähriger muss sich vor dem Landgericht wegen Vergewaltigung, vorsätzlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und versuchter räuberischer Erpressung seiner Freundin verantworten. Der Mann streitet die Vorwürfe ab, erklärt sein Anwalt in einer Stellungnahme.

Fünf Tatkomplexe zwischen 2016 und 2018

Die Anklage umfasst fünf Tatkomplexe zwischen April 2016 und Januar 2018. Tatorte waren die jeweiligen Wohnungen des Paares in Berg am Laim und Perlach. So soll der 34-Jährige im April 2016 seine Freundin zu Sexualpraktiken gezwungen haben, die diese nicht wollte. Der Mann ließ sich laut Anklage trotz ihres Protestes nicht davon abbringen.

Vergewaltigung beim Wickeln des Kindes

Nach dem Umzug nach Perlach kam es dort erneut zu gewalttätigen Zwischenfällen. Er habe seine damals hochschwangere Freundin bei einer Gelegenheit im September 2017 gewürgt, so die Ankläger.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Vier Monate später soll der 34-Jährige die Frau vergewaltigt haben, als sie gerade dabei war, das gemeinsame Kind zu wickeln. Zu dieser Zeit habe er auch einmal versucht, an ihre EC-Karte zu kommen, und habe seine Freundin zu diesem Zweck eine Stunde im Wohnzimmer eingesperrt. Bis diese von der Mutter des Angeklagten befreit wurde. Der Prozess wird fortgesetzt.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
2 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Higgibaby am 12.07.2022 21:04 Uhr / Bewertung:

    zum Glück ist für Nachschub gesorgt!

  • Der wahre tscharlie am 13.07.2022 18:12 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Higgibaby

    Muß man das jetzt im Zusammenhang mit dem Artikle verstehen? Ich glaube nicht.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.