Wiesn-Wirt Reichert legt Einspruch gegen Strafbefehl ein: Jetzt könnte es zum Prozess kommen
München - Wiesn-Wirt Peter Reichert wird nun vermutlich der Prozess gemacht. Er habe Einspruch gegen seinen Strafbefehl wegen Hygienemängeln eingelegt, sagte eine Sprecherin des Münchner Amtsgerichts am Dienstag. Das Gericht prüfe nun, ob ein Termin zur Hauptverhandlung bestimmt werde.
Wiesn-Wirt Reichert: Einspruch gegen Strafbefehl
Die Vorwürfe beziehen sich auf sein Wirtshaus Donisl und das Wiesn-Zelt Bräurosl, in dem er im vergangenen Jahr erstmals Wirt war. In zwei Fällen soll er dem Strafbefehl zufolge vorsätzlich Lebensmittel in den Verkehr gebracht haben, die für den Verzehr durch Menschen ungeeignet sind.
Reichert wies die Vorwürfe zurück: "Auf die Qualität im Donisl und in der Bräurosl war und ist Verlass", erklärte er kürzlich. In seinen Läden seien keine schlechten oder verdorbenen Lebensmittel verarbeitet oder in Umlauf gebracht worden.
Reichert machte im vergangenen Jahr unter anderem Schlagzeilen mit einer Auseinandersetzung mit einem Security-Mitarbeiter. Der Münchner Wirtschaftsreferent und Wiesn-Chef Clemens Baumgärtner (CSU) hatte daraufhin auf die Vorbildfunktion der Wiesn-Wirte verwiesen. "Ich habe Probleme damit, dem Münchner Bürger zu erklären, dass er sich auf der Wiesn anständig zu verhalten hat, wenn ein Wiesn-Wirt sich an diese Regeln nicht hält."
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