Nach Strafbefehl: Wiesn-Wirt Peter Reichert drohen noch härtere Konsequenzen
München - Das Münchner Amtsgericht hat gegen Wiesn-Wirt Peter Reichert ("Bräurosl", "Donisl") Strafbefehl erlassen. Beim vorherigen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München I ging es um den Verdacht des Verstoßes gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften.
Der Hintergrund laut Staatsanwaltschaft: "Lebensmittelkontrolleure des Kreisverwaltungsreferates der Landeshauptstadt München hatten im Februar 2022 eine Kontrolle in den Geschäftsräumen des Speiselokals und im September 2022 eine Kontrolle in den Geschäftsräumen des Oktoberfestzelts durchgeführt. Bei beiden Kontrollen wurden in den Betrieben Hygienemängel festgestellt", teilt Pressesprecherin Johanna Grotz mit.
Diese Mängel soll Reichert direkt behoben haben. Die Ermittlungen endeten am 30. März mit einem Antrag auf Erlass eines Strafbefehls. Das Amtsgericht hat den Strafbefehl nun antragsgemäß erlassen.
Reichert wird demnach vorgeworfen, in zwei Fällen vorsätzlich Lebensmittel in den Verkehr gebracht zu haben, die für den Verzehr durch Menschen ungeeignet sind. "Der Strafbefehl sieht eine Geldstrafe mit einer hohen zweistelligen Tagessatzanzahl vor", so Johanna Grotz. Wie hoch genau wird nicht verraten.
Reichert-Statement: "Der Strafbefehl hat mich überrascht"
Auch Peter Reichert selbst hält sich da bedeckt. Für ihn sei aber nicht nachvollziehbar, dass man ihm das "Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die für den Verzehr durch den Menschen nicht geeignet sind" vorwerfe, heißt es in einer offiziellen Stellungnahme. "Dahinter steht eine subjektive Wertung der Behörde und keine objektive und allgemeingültige Feststellung. Diese aus meiner Sicht und der Sicht meiner Berater zu strenge Bewertung teile ich nicht."
Reichert weiter: "Mit aller Deutlichkeit: Zu keinem Zeitpunkt wurde verdorbene, schlechte oder minderwertige Essen, Speisen und Getränke verarbeitet oder unseren Gästen serviert, weder im Bräurosl noch im Donisl." Von daher sei er vom Strafbefehl auch überrascht gewesen.
Reichert will Einspruch einlegen
Er habe Fehler gemacht, müsse die Konsequenzen tragen, aber: "Ich habe meine Hausaufgaben gemacht und mit umfassenden Maßnahmen auf die Kritikpunkte reagiert – und daran lasse ich mich messen."
Überrascht wurde auch das KVR. Auf AZ-Nachfrage erklärt Sprecherin Stefanie Strehler: "Das Kreisverwaltungsreferat hat auch erst durch die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft München I am Donnerstagnachmittag von dem Strafbefehl gegen den Beschuldigten erfahren." Wird der Strafbefehl denn Konsequenzen für den Wiesnwirt haben? "Natürlich fließen die Erkenntnisse einer rechtskräftigen Verurteilung in die ständig laufenden Überprüfungen der Zuverlässigkeit als Gastronom mit ein."
KVR: Verlust der Zuverlässigkeit käme Berufsverbot gleich
Das KVR ist nicht für die Zulassung eines Wirts zur Wiesn zuständig, wie die Stadt noch einmal klarstellt. Aber: "Die Zuverlässigkeit von Wirten ist eine von mehreren Voraussetzungen dafür, dass am Ende eine Zulassung zur Wiesn ausgesprochen werden kann."
Und es drohen sogar noch härtere Konsequenzen. "Der Verlust der Zuverlässigkeit kommt einem Berufsverbot für einen Gastronomen gleich", teilt die Stadt mit. Das dürfte in Reicherts Ohren nicht sehr beruhigend klingen.
Gegenüber der tz äußert sich auch Wiesn-Chef Clemens Baumgärtner (CSU): Auch er werde sich den Sachverhalt genau anschauen, "denn auf die leichte Schulter nehme ich sowas nicht."
Der Bräurosl-Wirt fühlt sich ungerecht behandelt, ihn entlastende Umstände sind seiner Meinung nach von der Staatsanwaltschaft nicht berücksichtigt worden. Er will gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen. Das bedeutet, dass eine Verhandlung am Amtsgericht notwendig wird.