Tödliche Wiesn-Schlägerei: Angeklagter sei genervt gewesen
München - Das Opfer stirbt nach dem Streit vorm Augustinerzelt. Vor Gericht sagt der Angeklagte, er sei genervt gewesen.
Man mag es nicht glauben, aber der 1,90 Meter-Hüne mit den breiten Schultern hätte selbst nicht gedacht, dass er so fest zuschlagen könne. Hat er aber.
Am 28. September 2018 reichte ein einziger Schlag, um einen Menschen zu töten. Paul K. (43, Name geändert) muss sich seit Freitag wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten.
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Angeklagter erfährt am nächsten Tag vom Tod des Opfers
Sein Opfer ist 15 Jahre älter und einen Kopf kleiner gewesen. Auf etwa 1,70 Meter schätzt der Angeklagte selbst den Mann, der sich an diesem Abend im Raucherbereich vor dem Augustinerzelt zu ihm und seinen Kollegen gesellte.
"Es ging von lustig auf einmal ins Nervige", schildert Paul K. die Situation vor dem Zelt. Der ältere Mann sei ordinär geworden, machte Sprüche. Unter anderem soll er gesagt haben, dass man sich doch die Bekannte des Angeklagten teilen könne.
Paul K. war genervt, zumal ihn der andere auch noch an der Brust "angetatscht" haben soll. "Ich hatte Schmerzen", sagt der Hüne. Nach der zweiten Berührung habe er dann zugeschlagen. "Er ist zur Wand geflogen, dann ist er zu Boden gegangen", erinnert sich Paul K. an den Vorfall. Ein Kollege habe ihn dann weggezogen. Erst am nächsten Tag habe der Gerüstbauer dann vom Chef erfahren, dass der Mann gestorben sei. Er stellte sich am selben Tag.
Demonstration des Schlages vor Münchner Gericht
Wie genau Paul K. zugeschlagen hat, darüber wird lange im Gerichtssaal diskutiert. Sowohl das Schwurgericht unter dem Vorsitz von Elisabeth Ehrl als auch Staatsanwalt Laurent Lafleur melden Zweifel an der Version des Angeklagten an. Der behauptet zunächst, nicht fest und vor allem nur mit dem Handballen getroffen zu haben.
Nach einer kurzen Pause, in der sich der 43-Jährige mit seinen Verteidigern Michael Adams und Jens Kamloth berät, demonstriert er den Prozessbeteiligten, wie er den Schlag setzte. Das kommt dann doch eher schnell und sehr kräftig rüber. Aber getroffen, dabei bleibt er, getroffen habe er nur mit dem Handballen. Ob das die Verletzungen des Opfers erklären kann, werden die Gutachter klären müssen.
Der 58-Jährige starb nach dem Schlag an einer Hirnblutung. Für den Angeklagten überraschend: "Der hat seine Brille aufgesetzt und ich bin gegangen. Da stand er noch."
Täter saß bereits dreieinhalb Jahre im Gefängnis
Der Hüne gibt zu, dass er viel trinke (am Tattag drei Halbe vor und drei Maß auf der Wiesn) und täglich das Substitutionsmittel Subutex einnimmt. Als er nach seiner Bereitschaft zur Therapie gefragt wird, laviert Paul K. erneut herum. Eigentlich schon, andererseits sei "Bier in Bayern ein Grundrecht". Und auch seine Medikamentensucht spielt er herunter. Echte Motivation, Gewohnheiten zu ändern, lässt sich jedenfalls nicht erkennen.
Der Löwen-Fan ist kein unbeschriebenes Blatt, saß bereits dreieinhalb Jahre im Gefängnis. Und auch welche Kraft er hat, weiß der 43-Jährige spätestens seit dem Tag, als er einem anderen Fan bei einer Prügelei das Jochbein brach.
Ein Urteil will Richterin Ehrl am 5. Juli verkünden.
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