Irrsinnspreise im Web: Wiesn-Wirte wehren sich gegen Internet-Abzocker
München - Nun reicht es den Wiesn-Wirten endgültig mit den Wiesn-Tisch-Abzockern im Internet und sie machen mobil. Dabei soll ihnen eine Anwaltskanzlei mit Sitz in Karlsruhe, die sich darauf spezialisiert hat, Abzocker aufzuspüren und sie dann abzumahnen.
Wiesn-Tisch-Reservierungen: Irrsinnspreise im Internet aufgerufen
"Peter Inselkammer und ich haben die Kanzlei schon beauftragt. Und wir werben gerade bei allen Festwirten dafür, gemeinsam vorzugehen", so Christian Schottenhamel zur "Bild"-Zeitung.
Was Schottenhamel bei den Abzockern ganz besonders aufregt, ist die Tatsache, dass auf den Portalen schon jetzt Wiesn-Tische zu horrenden Preisen angeboten werden, obwohl noch gar nicht feststeht, ob das Oktoberfest in diesem Jahr überhaupt stattfinden wird. "Das sind üble Leerverläufe", so der Wiesn-Wirt wütend.
Auf dem Portal "oktoberfest-tischreservierungen.de" werden zum Beispiel aktuell Plätze im Marstall-Festzelt ab 1.680 Euro angeboten, für das Hacker-Festzelt und die Bräurosl gibt es Empfehlungen für 2.150 Euro bzw. ab 2.570 Euro.
Bei "viagogo.de" werden derzeit für ein Ticket am 17. September um 16 Uhr im Winzerer Fähndl 712 Euro aufgerufen, im Hackerbräu-Festzelt 624 Euro je Ticket und in der Bräurosl müsste man Ende Januar 593 Euro für ein Ticket am möglichen Wiesn-Eröffnungstag hinblättern.
Wahnsinnspreise schaden Ruf der Wiesn
Für Christian Schottenhamel ist die miese Masche der Internet-Abzocker untragbar. Er betont zudem, dass solche aufgerufenen Irrsinnssummen auf dem Image der Wiesn schaden würden.
Dass das Landgericht München I im Oktober 2021 gegenüber einem Anbieter das Urteil gefällt hat, dass der Weiterverkauf von Tischreservierungen für das Oktoberfest-Zelt Ochsenbraterei im Internet rechtswidrig sei, scheint die Betreiber von "oktoberfest-tischreservierungen.de" nicht weiter zu interessieren, sie weisen dennoch darauf hin.
Auf der Website des Portals heißt es: "Wir möchten daher darauf hinweisen, das dass Urteil nicht gegenüber tab ticketbroker (Oktoberfest-Tischreservierungen.de) ergangen und im Übrigen derzeit auch noch nicht rechtskräftig ist. Wir prüfen derzeit, welche Folgerungen aus dieser Entscheidung zu ziehen sind und weisen vorsorglich darauf hin, dass u.U. auch die Weiterveräußerung der Reservierungen anderer Festzeltbetreiber als rechtswidrig gelten könnte. Wir bemühen uns, soweit uns das möglich ist, Ihnen etwaig entstehende Unannehmlichkeiten zu vermeiden und werden Sie weiter informiert halten."