Oktoberfest 2018: Tödlicher Wiesn-Streit - Angeklagter gesteht!

München - Im Prozess um einen tödlichen Streit auf der Wiesn im vergangenen Jahr hat der Angeklagte die Tat gestanden.
"Ich kann halt meine Kraft nicht so einschätzen", sagte der 43-Jährige am Freitag vor dem Landgericht München, wo er sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten muss. Er habe nicht mit der Faust zugeschlagen, seinen 58 Jahre alten Kontrahenten aber offensichtlich "mit dem Handballen (...) doch sauber getroffen".
Wiesn: Schlägerei vor dem Augustiner-Zelt

Der 58-Jährige starb nach dem Schlag im September 2018 an einer Hirnblutung. Das hat der Angeklagte nach eigenen Worten jedoch nicht mitbekommen. "Der hat seine Brille aufgesetzt und ich bin gegangen", sagte er. "Er stand noch, wo ich gegangen bin."
Der Tod auf dem Oktoberfest hatte im vergangenen Jahr Schlagzeilen gemacht. Die beiden Männer waren sich im Raucherbereich des Augustinerzeltes zufällig begegnet und hätten zunächst miteinander gescherzt, bevor die Stimmung kippte. "Es ging von lustig auf einmal ins Nervige", sagte der Angeklagte. Der ältere Mann sei ordinär geworden und habe versucht, seine Bekannte anzumachen, sagte der Angeklagte. Dann habe er ihn geschlagen. "Er ist zur Wand geflogen, dann ist er zu Boden gegangen."
Zwei Ärzte, die sich privat auf dem Oktoberfest aufhielten, leisteten sofort Erste Hilfe und versuchten den Mann zu reanimieren. Er starb jedoch wenig später in einem Krankenhaus. Erst am nächsten Tag habe er davon erfahren.
Angeklagter saß bereits im Gefängnis
Der Angeklagte ist einschlägig wegen Gewalt- und Drogendelikten vorbestraft, war in der Hooligan-Szene aktiv und brach einmal einem Fußball-Fan bei einer Prügelei vor dem Stadion mit einem Faustschlag das Jochbein. Dreieinhalb Jahre lang saß er schon im Gefängnis. An normalen Tagen, so sagt er vor Gericht, trinke er im Schnitt fünf Flaschen Bier. Außerdem gibt der Mann, der früher heroinabhängig war, an, täglich die Ersatzdroge Subutex zu konsumieren. Zu einer klaren Antwort auf die Frage, ob er zu einem Entzug bereit sei, kann er sich vor Gericht nicht durchringen. Biertrinken sei in Bayern schließlich so etwas wie ein Grundrecht. "Es schmeckt halt." Wie viele Entgiftungen er schon hinter sich hat, kann er nicht mehr sagen.
Am Tattag habe er - wie immer nach der Arbeit - zunächst Bier getrunken und anschließend auf der Wiesn, wo er mit Arbeitskollegen feierte, noch drei Maß. Seit zehn Jahren habe er sich nicht mehr geprügelt, sagt der 43-Jährige, dessen Familienangehörigen die Verhandlung teils scherzend und kichernd verfolgen. "Mir tut das furchtbar leid – aber was soll ich machen?", sagt er. "Ich hätte nie gedacht, dass das so eine Auswirkung hat."
Insgesamt sind sechs Verhandlungstage angesetzt
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