NSU-Prozess: Grüne befürchten „Neonazi-Fanclubs“

Solange sie nicht stören, haben Neonazi-Sympathisanten grundsäzlich Zugang zum NSU-Prozess ab April in München. Die Grünen haben daher Befürchtungen.
München - Beim bevorstehenden NSU-Terrorprozess in München kann die bayerische Justiz das befürchtete Auftauchen von Neonazi-Sympathisanten im Publikum nicht verhindern. Dem steht das Gerichtsverfassungsgesetz entgegen, das den Zugang der Öffentlichkeit sicherstellt. „Solange jemand nicht stört oder sich konkrete Anhaltspunkte für eine zu erwartende Störung ergeben, kann man ihn nicht ausschließen“, sagte Thomas Dickert vom bayerischen Justizministerium am Donnerstag im Rechtsausschuss des Landtags.
„Das äußere Erscheinungsbild allein reicht nicht aus, um jemand am Zutritt zu hindern“, so Dickert. Die Polizei werde aber „ganz stark" vertreten sein: „Im Gebäude und sogar im Gerichtssaal werden Polizeikräfte anwesend sein." Normalerweise sind Justizwachtmeister dafür zuständig.
Anlass sind Befürchtungen, dass „Neonazi-Fanclubs“ im Schwurgerichtssaal auftauchen könnten, wie die Grünen-Abgeordnete Susanna Tausendfreund sagte.
Der Prozess um die Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) gegen die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe und ihre vier mutmaßlichen Unterstützer beginnt am 17. April.