Wolfsmasken-Vergewaltiger: Neuer Prozess im März

Es war ein schockierendes Verbrechen wie aus einem Alptraum: Im Juni 2019 zerrte ein Mann eine Elfjährige in ein Gebüsch und vergewaltigte sie, am helllichten Tag mitten in München. Jetzt muss der Fall neu verhandelt werden.
AZ/dpa |
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Polizeisprecher Marcus da Gloria Martins zeigt ein Vergleichsbild einer Wolfsmaske. In München hat ein Mann mit Wolfsmaske ein elfjähriges Mädchen vergewaltigt. (RCHIV9
Polizeisprecher Marcus da Gloria Martins zeigt ein Vergleichsbild einer Wolfsmaske. In München hat ein Mann mit Wolfsmaske ein elfjähriges Mädchen vergewaltigt. (RCHIV9 © Wera Engelhardt/dpa

München - Vor dem Landgericht München I wird der sogenannte Wolfsmasken-Prozess neu verhandelt. Der Mann, der 2021 verurteilt wurde, weil er eine Elfjährige vergewaltigt hatte, steht dort vom 14. März an erneut vor Gericht, wie sein Anwalt Adam Ahmed der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Das Gericht bestätigte den Termin. Bis zum 19. April sind nach Angaben eines Gerichtssprechers insgesamt zehn Verhandlungstermine angesetzt.

Wolfsmasken-Vergewaltiger: Nochmal vor Gericht im März

Das Landgericht hatte den damals 45-Jährigen 2021 zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Zuvor hatte der Mann im Prozess gestanden, das Mädchen im Juni 2019 in ein Gebüsch gezerrt und dort schwer missbraucht zu haben – am helllichten Tage mitten in München. Zur Tarnung hatte er eine Wolfsmaske getragen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte allerdings "durchgreifende rechtliche Bedenken" gegen die Strafzumessung, gab der Revision gegen das Urteil darum teilweise statt und verwies den Fall an das Landgericht zurück.

Bundesgerichtshof hatte Bedenken

Bei der Bemessung der Freiheitsstrafe habe die Jugendschutzkammer die zugleich angeordnete Sicherungsverwahrung nicht in den Blick genommen, bemängelte der BGH. Der Senat könne nicht ausschließen, dass die Kammer bei rechtsfehlerfreier Würdigung zu einer niedrigeren Freiheitsstrafe gelangt wäre. Dies führte zur Aufhebung der Strafe und damit auch der Sicherungsverwahrung. Der Schuldspruch als solcher blieb aber bestehen.

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Der alptraumhafte Überfall auf ein kleines Mädchen hatte auch eine Diskussion über die Resozialisierung von Sexualstraftätern ausgelöst. Denn der Verurteilte war wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern mehrfach vorbestraft und bereits als Jugendlicher mit Sexualdelikten aufgefallen. Zum Tatzeitpunkt befand er sich in einer Lockerungsstufe des Maßregelvollzugs und durfte unbegleitet von seiner betreuten Wohngemeinschaft zur Arbeitsstelle fahren. Auf diesem Weg fiel er über das Kind her.

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10 Kommentare
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  • loewenhund am 06.03.2023 16:57 Uhr / Bewertung:

    warum wurde berufung eingelegt nur das der rechtsanwalt nochmal kassiere kann-es müsste ein andere RA die berufung abwickeln dann wäre gleich ruhe damit

  • Lackl am 04.03.2023 23:19 Uhr / Bewertung:

    Ich finde, wer sich durch so schreckliche Taten so außerhalb der Gesellschaft begibt, sollte nie wieder in dieser Pltz nehmen dürfen. Man muss es sich endlich eingestehen, dass manche dieser Gewohnheitsverbrecher einfach nicht mehr zu retten sind. Der Schutz der unschuldigen Bevölkerung muss höher stehen, als die Befindlichkeiten von Menschen Leib und Leben ihrer Mitmenschen piepschnurtz egal sind. Ohne Ausreden wie die ach so beliebete schlechte Kindheit oder Alk- und Dorgenmißbrauch. Ersters muss man als Ansporn nehmen um es selbst besser zu mchen, die letzteren zwei hat man selbst zu verantworten, weil niemand gezwungen wird ds Zeugs zusich zu nehmen. Sowas sollte also eher strafverschärfend wirken als die Urteile noch weicher zu machen.

  • Dr. Right am 05.03.2023 16:47 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Lackl

    Jetzt googeln Sie halt mal Sicherungsverwahrung!

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