Nach Sturz auf Friedhof in München: Frau fordert über 15.000 Euro von der Stadt

Die Frau hat sich eine komplizierte Fuß-Verletzung zugezogen. Die Stadt bestreitet den von der Klägerin vorgeworfenen Unfallhergang.
AZ/dpa |
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Die Frau ist auf einem städtischen Friedhof gestürzt und hat sich eine komplizierte Fuß-Verletzung zugezogen. (Symbolbild)
Die Frau ist auf einem städtischen Friedhof gestürzt und hat sich eine komplizierte Fuß-Verletzung zugezogen. (Symbolbild) © Marcus Brandt/dpa/Symbolbild

München - Eine Münchnerin fordert nach einem Sturz auf einem städtischen Friedhof mehr als 15.000 Euro von der Stadt. Am Freitag befasste sich das Landgericht München I mit ihrer Klage.

Die Frau verlangt Schadenersatz, weil sie im August 2021 auf dem Weg zum Grab ihrer Schwiegereltern mit einer Gießkanne in der Hand stürzte und sich dabei eine komplizierte Verletzung am Fuß zuzog. Sie trat in ein Loch, das wegen wuchernden Grases nicht zu erkennen war und knickte um, wie das Gericht mitteilte.

Münchnerin leitet unter "posttraumatischem Knick-Senkfuß"

Die Klägerin wurde zweimal operiert und gibt laut Gericht an, noch heute unter einem "posttraumatischen Knick-Senkfuß" zu leiden, "der unter Umständen nochmals operativ behandelt werden muss".

Sie verlangt Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 15.000 Euro und macht einen "Haushaltsführungsschaden" in Höhe von rund 3.600 Euro geltend. Außerdem fordert sie, dass die Stadt sich verpflichtet, ihr sämtliche materielle und immaterielle künftige Schäden aus dem Unfall zu erstatten.

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Stadt bestreitet Unfallhergang

Die beklagte städtische Behörde bestritt am Freitag den Unfallhergang, teilte mit, das Gras an der Unfallstelle werde regelmäßig gemäht und darüber hinaus bestehe abseits der Wege nur eine sehr eingeschränkte Verkehrssicherungspflicht.

Weil die Prozessparteien sich am Freitag nicht gütlich einigten, wird das Verfahren fortgesetzt.

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10 Kommentare
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  • Dana am 16.04.2023 12:55 Uhr / Bewertung:

    Also manchmal muss man sich schon sehr wundern, welche Kommentare durchgelassen werden und welche nicht. Scheint an der unterschiedlichen Bearbeitung zu liegen liebe AZ

  • Allacher am 14.04.2023 20:03 Uhr / Bewertung:

    Können die Gerichte so einen Schwachsinn nicht ablehnen?
    Das ist ja schon wie in den USA wo jeder Dreck vor Gericht geht!

  • Futurana am 14.04.2023 15:23 Uhr / Bewertung:

    Ja sag mal! Sie vetlant darüber hinaus bis in alle Ewigkeit Zahlungen? Mal abgesehen davon, dass jeder Mensch eine Eigenverantwortung für seine Bewegungen im öffentlichen Bereich zu tragen hat. Nach oben dem Eichhörnchen nachschauen und unten in eine Mulde treten.(soll nur ein Beispiel sein wie sowas passieren könte) Kommt vor ist aber eigene Unachtsamkeit.

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