Nach Klebe-Protest: Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt auch gegen Autofahrer

Nicht nur gegen etliche Klima-Aktivisten ermittelt die Münchner Staatsanwaltschaft, sondern auch gegen Autofahrer, die vom Protest betroffen waren.
AZ/dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
28  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Besonders häufig kleben sich die Aktivisten mit ihren Händen auf der Straße fest. Für Autofahrer gibt es dann manchmal kein Vorbeikommen.
Besonders häufig kleben sich die Aktivisten mit ihren Händen auf der Straße fest. Für Autofahrer gibt es dann manchmal kein Vorbeikommen. © Matthias Balk (dpa)

München - Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt nach den zahlreichen Protesten von festgeklebten Klima-Aktivisten nicht nur gegen Klimakleber, sondern auch gegen Autofahrer, die durch eine Aktion am Weiterfahren gehindert wurden.

Zwei Ermittlungsverfahren seien dort derzeit anhängig, teilte die Behörde am Montag in München mit. Dabei gehe es um eine Aktion im Mai 2022. Ein Autofahrer habe einen "erlaubnisfreien Schlagstock" auf den Kopf eines der Aktivisten gehalten und ihn aufgefordert, die Straße zu verlassen. Ein anderer habe einen der Aktivisten von der Straße gezogen.

Autofahrer können sich möglicherweise auf Notwehr berufen

Als Straftatbestand steht in beiden Fällen Nötigung im Raum, im letzten Fall auch Körperverletzung. Die Ermittlungen sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft aber noch nicht abgeschlossen – auch weil die Rechtslage kompliziert ist. Möglicherweise könnten die Autofahrer sich nämlich auf Notwehr berufen.

Der Leitende Oberstaatsanwalt Hans Kornprobst rief Autofahrer dazu auf, sich in solchen Fällen auf die Polizei zu verlassen und nicht selbst tätig zu werden.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Ermittlungsverfahren gegen 84 Aktivisten eingeleitet

250 Anzeigen gegen Klimaaktivisten gingen im vergangenen Jahr bei der Staatsanwaltschaft München I ein, der überwiegende Teil davon gegen sogenannte Klimakleber. Gegen 84 Aktivisten wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Diese Verfahren landen inzwischen auch zunehmend vor Gericht: Am Dienstag sollte beispielsweise am Münchner Amtsgericht ein Prozess gegen Aktivsten starten, die im April auf das Gelände der Münchner Rück geklettert waren und die Abkehr von fossilen Brennstoffen forderten. Für die kommende Woche war dort ein Prozess gegen Aktivisten angekündigt, die sich zweimal an einem Tag am Münchner Stachus auf der Straße festgeklebt hatten.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
28 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Wickie712 am 24.01.2023 06:30 Uhr / Bewertung:

    der sog. Schlackstock und das an den Kopf halten ist bei Notwehr nicht das mildeste Mittel und eben nicht angemessen. Ein Wegziehen eines Teilnehmers oder Wegtragen ist Notwehr angemessen.

    siehe YT Der Anwalt

  • Karl-Eva am 23.01.2023 23:13 Uhr / Bewertung:

    "Möglicherweise könnten die Autofahrer sich nämlich auf Notwehr berufen."

    Das halte ich für höchst unwahrscheinlich. In Deutschland darf man sich grundsätzlich erst gegen einen Angreifer wehren, wenn man schwerverletzt oder fast tot ist, und dann auch ohne Einsatz von jedweden Gegenständen, die man als Waffe deuten könnte. Andernfalls ist man juristisch immer selber dran.
    Der Anblick eines Festklebenden wird kein Richter als Angriff werten - kein Angriff, keine Notwehr.

  • Münchner Kindl am 23.01.2023 21:36 Uhr / Bewertung:

    Ein Rechtswissenschaftler, ein Jura-Professor, hatte es doch neulich im TV erklärt, dass genötigte Autofahrer selbstverständlich sich den Weg frei machen dürfen.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.