Klima-Kleber in München: Ankleben ist wieder erlaubt

Die Allgemeinverfügung der Stadt gegen die Klimaaktivisten ist ausgelaufen.
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Zuletzt klebten sich Aktivisten in München an Weihnachten fest. Diese Aufnahme am Stachus stammt aus dem Herbst. Foto: Rückert
Zuletzt klebten sich Aktivisten in München an Weihnachten fest. Diese Aufnahme am Stachus stammt aus dem Herbst. Foto: Rückert © Rückert

München - Dass sich Klima-Aktivisten in München auf die Straßen klebten, dass Autofahrer fluchend im Stau standen - inzwischen ist es über 14 Tage her, dass sich solche Szenen in München abspielten.

Am 24. Dezember klebten sich Mitglieder der Gruppe Letzte Generation das letzte Mal fest. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) sieht deshalb keinen Grund, die Allgemeinverfügung, die die Stadt erlassen hatte, um die Klimaproteste einzuschränken, zu verlängern. Die Verordnung ist am heutigen Montag ausgelaufen. So teilt es das KVR auf eine Anfrage der AZ hin mit.

KVR: Stadt will Allgemeinverfügung gegen Klima-Kleber nicht verlängern

Per Allgemeinverfügung hatte die Stadt seit dem 9. Dezember sämtliche Versammlungen in Zusammenhang mit Klimaprotesten in Form von Straßenblockaden verboten, "bei denen sich Teilnehmende fest mit der Fahrbahn verbinden, sofern die versammlungsrechtliche Anzeigepflicht nicht eingehalten" ist.

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Das Verbot erstreckte sich auf alle Straßen, die für Rettungseinsätze und Gefahrenabwehrmaßnahmen besonders kritisch sind, sowie alle Bereiche der Bundesautobahnen und Autobahnschilderbrücken.

KVR: Nach aktuellen Erkenntnissen keine Klima-Kleber-Proteste geplant

Verlängern will die Stadt das Verbot - nach "derzeitigem Sachstand", wie das KVR schreibt, nicht. Das Argument der Behörde: In den letzten Tagen habe sich gezeigt, dass die Aktivisten keine Blockadeaktionen durchführen - obwohl die Polizei nur noch einen Teil der Aktivisten in Unterbindungsgewahrsam hatte.

Auch seien nach den aktuellen Erkenntnissen des Polizeipräsidiums München derzeit keine derartigen Aktionen durch Klimaaktivisten geplant. Daher gibt es nach momentaner Sachlage keinen Anlass und keinen Bedarf für eine Fortführung oder Verlängerung der Allgemeinverfügung. Sollten sich die Umstände ändern, wird das KVR mit der Polizei die Situation neu bewerten und Maßnahmen prüfen.

Sammüller-Gradl: Recht, sich zu versammeln, ergibt sich aus dem Grundgesetz

Bevor die Allgemeinverfügung galt, hatte vor allem die CSU der grünen KVR-Chefin Hanna Sammüller-Gradl vorgeworfen, sich zum "Steigbügelhalter" der Aktivisten zu machen. Sie habe ihnen aus "eigenem Antrieb einen Versammlungsbescheid" für ihre nicht angemeldeten Aktionen erlassen.

Mit einer langen Anfrage wollte die CSU mehr darüber erfahren. Die KVR-Chefin stellt nun klar, dass sich das Recht, sich zu versammeln, aus dem Grundgesetz ergebe und von keiner behördlichen Genehmigung abhänge. Trotzdem seien die Bescheide notwendig, um die öffentliche Sicherheit aufrechtzuerhalten.

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22 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Michl 01 am 10.01.2023 13:08 Uhr / Bewertung:

    Wie am 11.11. Lasst die Narren los

  • Michl 01 am 10.01.2023 13:02 Uhr / Bewertung:

    Scheize solls regnen

  • Michl 01 am 10.01.2023 13:01 Uhr / Bewertung:

    Der hiesige Seppl (Bayer) kann auf soich an Schmarrn Kommentar verzichten

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