Mutter im Streit erwürgt: Zehn Jahre Knast für Azubi

Ein 25-jähriger Mann muss für zehn Jahre ins Gefängnis, weil er seine Mutter im Streit erwürgt hat.
dpa/AZ |
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München - Weil er seine pflegebedürftige, alkoholkranke Mutter im Streit erwürgt hat, muss ein Friseur-Azubi ins Gefängnis. Das Landgericht München I verurteilte den 25-jährigen Deutschen am Dienstag wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft.

Mutter in München getötet: Keine Erinnerung an die Tat

Der Vorsitzende Richter befand ihn für voll schuldfähig, auch wenn er vor der Tat an seinem Geburtstag im Oktober 2017 in ihrer Münchner Wohnung Drogen genommen hatte und betrunken war.

Der Angeklagte hatte zu Prozessauftakt bestätigt, dass es einen Konflikt gegeben habe. Seine nächste Erinnerung sei, wie die Mutter leblos zur Seite fiel. Wie es zum Tod des Opfers kam, könne er sich nicht erklären.

Sohn ärgerte sich über Lebensstil der Mutter

David K. erinntert sich lediglich noch daran, wie er seine Mutter "blöd angemacht" hatte, sagte er zum Prozessauftakt vor Gericht aus. Er habe ihr Sätze wie "Reiß dich mal zusammen" an den Kopf geworfen, da er sich über ihren Lebensstil geärgert hatte. 

Das Opfer verließ ihre Wohnung kaum mehr, war übergewichtig und konsumierte regelmäßig Alkohol und Cannabis. Eine Blutprobe ergab, dass sie am Tag der Tat nüchtern war - dennoch kam es zu einem fatalen Streit. 

Vertuschungsversuch missglückt

Fast wäre die Tat unentdeckt geblieben. David K. hatte an jenem Sonntagabend im Oktober 2017 einen Notruf abgesetzt, dort angegeben, seine Mutter sei plötzlich zusammengebrochen. Als der Notarzt in der Wohnung von Kerstin S. eintraf, war diese schon tot. 

An der Leiche waren keine sichtbaren Verletzungen zu finden. Allerdings hatte der Leichenbeschauer in seinem Bericht "ungeklärte Todesursache" vermerkt, weswegen die Polizei Ermittlungen aufnahm. Bei der Obduktion wurde dann festgestellt, dass das Opfer keines natürlichen Todes gestorben war. 

Kerstin S. wies entsprechende Spuren am Kopf und am Hals auf. Laut Anklage muss ihr Sohn mindestens fünf Minuten zugedrückt haben, bis sie starb. 

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