Münchner zu Behörden ins Umland: KVR watscht Stefinger-Vorschlag ab

München - Wie kann man das Kreisverwaltungsreferat (KVR) entlasten? Diese Frage stellte sich der CSU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Stefinger und schlug vergangene Woche eine Lösung vor, die zumindest auf dem Papier recht einfach und schlüssig erscheint.
Münchner, die in Stadtrandgebieten wohnen, sollen in Zukunft ihre Bürgerangelegenheiten in den Rathäusern der angrenzenden Landkreise machen können. Möglich gemacht werden soll das durch Amtshilfeabkommen der Stadt mit den Umlandgemeinden.

Die AZ hat beim KVR nachgefragt, ob dieses Vorhaben überhaupt umzusetzen wäre. Die Antwort ist dabei mehr als eindeutig – Kritik an Stefinger inklusive: "Die sicherlich gut gemeinten Ideen scheitern schon allein daran, dass sie keine Rechtsgrundlage haben. Es hätte wohl nicht geschadet, vor dem Verfassen von Pressestatements erst einmal jemanden zu fragen, der sich mit der Materie auskennt", antwortet Kreisverwaltungsreferent Thomas Böhle der AZ.
KVR: Umsetzung ist allein technisch nicht möglich
Böhle zufolge würde nur eine Verlagerung von Pass- und Meldeangelegenheiten ins Umland die von Stefinger gewünschte Entlastung bringen, da diese Angelegenheiten die mit Abstand häufigsten Gründe für Behördengänge sind. "Aber genau hier geht gar nichts", führt er weiter aus. "Zum Beispiel ist es den Kommunen schon allein technisch nicht möglich, das Melderegister einer anderen Gemeinde fortzuschreiben. Damit können keine melderechtlichen Vorgänge in einer anderen Gemeinde bearbeitet werden."
Ganz anders hat Stefinger bei seinem Vorschlag argumentiert: "Im Zuge der Digitalisierung sollte es technisch kein Problem sein, den Zugriff auf Einwohnermeldedaten von jedem Rathaus aus zu ermöglichen", schrieb der Bundestagsabgeordnete in seinem Statement.

Umland statt KVR: Es bleibt beim Vorschlag
Böhle stellt klar, dass im Pass- und Ausweisrecht zwar eine unzuständige Behörde tätig werden könne, jedoch sei das nur in "absoluten Ausnahmefällen" möglich – und auch nur dann, wenn vorher für den speziellen Fall eine Ermächtigung der eigentlichen zuständigen Behörde eingeholt wurde. "Allerdings ist auch dann kein Zugriff auf das Register möglich, was eine aufwändige manuelle Nachbearbeitung nach sich zieht und keinerlei Entlastung darstellt", so Böhle.
Es bleibt also wohl lediglich bei einem Vorschlag.
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