München: Urteil gegen Waffenhändler des OEZ-Attentäters rechtskräftig

Das Urteil gegen den Mann, der dem OEZ-Attentäter David S. die Tatwaffe verkauft hat, ist rechtskräftig. Dies hat der Bundesgerichtshof am Montag entschieden.
AZ/dpa |
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Der Angeklagte Philipp K. (M) zusammen mit seinen Anwälten David Mühlberger (r) und Sascha Marks.
Der Angeklagte Philipp K. (M) zusammen mit seinen Anwälten David Mühlberger (r) und Sascha Marks. © dpa/Sven Hoppe

München - Zweieinhalb Jahre nach dem Anschlag am Olympia-Einkaufszentrum ist das Urteil gegen den Verkäufer der dabei verwendeten Waffe rechtskräftig. Die Revision des Angeklagten sei unbegründet, seine Verurteilung zu sieben Jahren Haft rechtsfehlerfrei, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag in Karlsruhe mit.

Der aus Marburg stammende Philipp K. hatte die Waffe samt Munition im Sommer 2016 übers Darknet verkauft. Der 18-jährige Käufer hatte damit am 22. Juli 2016 am Olympia-Einkaufszentrum neun Menschen erschossen und Selbstmord begangen. Das Landgericht München I verurteilte Philipp K. vor einem Jahr wegen fahrlässiger Tötung in neun Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen und illegalen Waffenhandels.

Waffenhändler wusste nichts vom Anschlagsplänen

In die Planung seiner Tat habe der Attentäter niemanden einbezogen, erklärte der BGH. Auch der Angeklagte habe davon nichts gewusst. Aber angesichts der Verkaufsumstände hätte er die grundsätzliche Möglichkeit einer schwerwiegenden Straftat unter Verwendung der Waffe erkennen müssen.

Neben dem Angeklagten hatten auch 22 Nebenkläger das Urteil angefochten. Sie wollten eine Verurteilung wegen Beihilfe zum versuchten Totschlag oder gar Mord erreichen.

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