Wusste der Waffenhändler vom geplanten OEZ-Amoklauf?

Vor einem Jahr erschoss ein 18-Jähriger neun Menschen vor dem Münchner Olympia-Einkaufszentrum. Der mutmaßliche Waffenlieferant kommt Ende August vor Gericht. Wusste er, wozu die Waffe dienen sollte? Dazu gibt es nun neue Hinweise.
AZ/dpa |
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Polizeibeamte stehen einen Tag nach dem Amoklauf vor der McDonald's-Filiale am OEZ.
Polizeibeamte stehen einen Tag nach dem Amoklauf vor der McDonald's-Filiale am OEZ. © Sven Hoppe/dpa

München - Der Mann, der dem Münchner Amokläufer die Tatwaffe verkauft haben soll, hat womöglich doch von dessen Tötungsabsichten gewusst. Die Staatsanwaltschaft München I bestätigte auf Anfrage, ein Mithäftling habe bereits vergangenen April "sinngemäß von derartigen Äußerungen" des mutmaßlichen Waffenhändlers berichtet. Der Prozess gegen ihn soll am 28. August vor dem Münchner Landgericht beginnen. Er ist wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und fahrlässige Tötung angeklagt.

Der 18-jährige Amokschütze David S. hatte vor einem Jahr vor dem Olympia-Einkaufszentrum in München neun Menschen erschossen und sich dann selbst gerichtet. Er galt als rechtsextrem orientiert. Als Motiv sehen die Ermittler aber bisher nur private Kränkung.

Der angeklagte mutmaßliche Waffenhändler stammt aus Hessen, wo David S. die Tatwaffe gekauft haben soll. Auf seine Spur kamen die Ermittler bei Recherchen in abgeschotteten und nur mit Vorkenntnissen erreichbaren Internetforen.

Der Mithäftling sagte in einer Polizeivernehmung, er habe den mutmaßlichen Waffenhändler Philipp K. während der U-Haft in der Vollzugsanstalt Erding bei München kennengelernt. Der Amokschütze David S. habe ihm beim Waffenkauf sinngemäß gesagt, er wolle Menschen mit Migrationshintergrund erschießen, wobei er potenzielle Opfer laut Vernehmungsprotokoll mit einer rassistisch-abfälligen Vokabel bezeichnete. Das Protokoll liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Die Staatsanwaltschaft wies jedoch darauf hin, dass wörtliche Zitate aus der Ermittlungsakte strafbar seien.

Vor zwei Wochen hatte die Staatsanwaltschaft noch einen Bericht des Bayerischen Rundfunks mit der Aussage dementiert, sie habe keine Anhaltspunkte dafür, dass der Waffenhändler Kenntnis von der geplanten Tat hatte. Die Vernehmung des Mithäftlings stammt bereits vom vergangenen April. Sie ändere "aber nichts an der zutreffenden rechtlichen Bewertung des Handelns von Philipp K. als fahrlässige Tötung in neun Fällen", sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Der Nebenklage-Anwalt Onur Özata erklärte dagegen, es gebe inzwischen zahlreiche Hinweise auf das "Wissen und Wollen" des Waffenhändlers. Als Motiv komme rechtsextreme Gesinnung infrage. Darauf gebe es zahlreiche Indizien. Özata warf der Staatsanwaltschaft vor, sie versuche, das Verfahren gegen Philipp K. "schnell, einfach und technisch" abzuwickeln und an den tatsächlichen Hintergründen nicht interessiert zu sein.

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