München: Lotto Bayern wegen "unzulässiger Glücksspielwerbung" verurteilt

Mehrere Werbevideos der staatlichen Lotterieverwaltung für Lotto Bayern suggerierten dem Verbraucher, die Teilnahme an der Lotterie ermögliche, "ein glückliches und "geiles Leben" zu führen", stellte die für Wettbewerbsrecht zuständige Zivilkammer fest.
AZ/dpa |
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Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Lotto Bayern teilte mit: "Geklagt hatten zwei Anbieter von in Deutschland illegalen Zweitlotterien. Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung wird das Urteil prüfen." (Symbolbild)
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Lotto Bayern teilte mit: "Geklagt hatten zwei Anbieter von in Deutschland illegalen Zweitlotterien. Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung wird das Urteil prüfen." (Symbolbild) © Bernd Settnik/dpa

München - Der Freistaat Bayern betreibt nach einem Urteil des Landgerichts München "unzulässige Glücksspielwerbung" und verstößt damit gegen den Glücksspielstaatsvertrag.

Das Gericht gab am Freitag der Klage einer Lotteriewettenfirma aus Malta statt und verurteilte den Freistaat zur Unterlassung. Eine zweite Klage einer Lotteriegesellschaft aus Gibraltar wies das Gericht ab, weil sie nicht mehr auf dem deutschen Markt tätig und daher nicht mehr anspruchsberechtigt ist.

"Verbraucher wird eine Erhöhung der Gewinnchancen suggeriert" 

Mehrere Werbevideos der staatlichen Lotterieverwaltung für Lotto Bayern suggerierten dem Verbraucher, die Teilnahme an der Lotterie ermögliche, "ein glückliches und "geiles Leben" zu führen", stellte die für Wettbewerbsrecht zuständige Zivilkammer fest.

"Mit dem "Glückszahlenhoroskop", in dem Glückszahlen für ein Sternzeichen vorgegeben und auch im Lottoschein voreingetragen werden können, wird dem Verbraucher in lauterkeitsrechtlich unzulässiger Weise eine Erhöhung der Gewinnchancen suggeriert." Die beklagte Werbung ziele "darauf ab, den natürlichen Spieltrieb der Verbraucher zu fördern und sie zu aktiver Teilnahme am Glücksspiel anzuregen".

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"Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung wird das Urteil prüfen"

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Lotto Bayern teilte in München mit: "Geklagt hatten zwei Anbieter von in Deutschland illegalen Zweitlotterien. Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung wird das Urteil prüfen."

Die Klägerin aus Malta betreibt auf einer auch an deutsche Spieler gerichteten Webseite Zweitlotterien. Zweitlotterien lehnen sich an herkömmliche Lotterien staatlicher Glücksspielanbieter an und bieten Wetten auf den Ausgang von deren Ziehungen an.

Verstoß gegen das Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen

Die Klägerin aus Malta hatte Lotto Bayern verklagt, weil die beanstandeten Videoclips keine sachliche Information und Mitteilung der Gewinnchancen seien, sondern eine aktive Anregung zur Spielteilnahme. Die Gewinne würden verführerisch herausgestellt, wodurch der Beklagte gegen die Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages verstoße. Das Glückshoroskop suggeriere eine Erhöhung der Gewinnchancen. Das verstoße gegen das Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen. Das Gericht gab dieser Klage in vollem Umfang statt.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Matthias Fischbach, begrüßte das Urteil: "Der Staat kann nicht sein Lotto-Monopol mit Suchtbekämpfung begründen – und gleichzeitig in diesem Ausmaß dafür werben." Wenn es um Spielerschutz gehe, sollte der Staat Schiedsrichter und nicht Teil des Spiels sein.

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3 Kommentare
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  • katzenfliege am 14.08.2021 17:54 Uhr / Bewertung:

    Interessant. Währenddessen quellen die Werbeblöcke rund um Sportveranstaltungen im TV über vor "Wettspielanbietern" und das Straßenbild wird zunehmend geprägt durch "Wettspielhallen".

  • FanM am 14.08.2021 10:58 Uhr / Bewertung:

    Es geht halt um das trübe Geschäft noch trüberer Lottofirmen - und die bayerischen, deutschen, sind davon nicht ausgenommen, sie sind dasselbe.

  • tutnixzursache am 14.08.2021 07:49 Uhr / Bewertung:

    Welchen Vorteil erhoffen sich die Lotteriewettenfirma (die vermutlich zusammen gehören) nun davon? Dass ihre hier verbotenen Zweitwetten legal werden? Oder wurden sie nur vorgeschickt?

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