München: Jesuitenpater Jörg Alt wegen Teilnahme an Klimaprotest verurteilt

Der Jesuitenpater Jörg Alt hat im Oktober mit zwei Klimaaktivisten protestiert. Am Dienstag sind sie zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Diese fällt für Alt – aufgrund seines geringen Vermögens – äußerst gering aus.
AZ/dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
11  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Jesuitenpater Jörg Alt bei seinem Klebe-Protest am Stachus im vergangenen Oktober.
Jesuitenpater Jörg Alt bei seinem Klebe-Protest am Stachus im vergangenen Oktober. © imago/aal.photo

München - Im Herbst 2022 klebte sich Jesuitenpater Jörg Alt im Rahmen eines Klimaprotests am Stachus fest. Das Amtsgericht München verurteilte ihn nun wegen Nötigung.

Alt selbst schrieb auf Twitter, sein Tagessatz sei auf einen Euro festgelegt worden. Jesuiten legen ein Armutsgelübde ab und verfügen über kein eigenes Einkommen.

Pater Alt protestierte gemeinsam mit Klimaaktivisten

Alt hatte Ende Oktober mit Klimaaktivisten eine Straße vor dem bayerischen Justizministerium in München blockiert.

Nach damaligen Angaben der Polizei waren mehr als zehn Menschen an der Aktion am Stachus beteiligt, zwei von ihnen hätten sich mit je einer Hand auf der Straße angeklebt. Nach gut eineinhalb Stunden sei die Blockade beendet gewesen.

Strafe für Klimaprotest: Höhe ist von Einkommen abhängig

Trotzdem seien die Angeklagten am Dienstag wegen Nötigung zu einer Geldstrafe in Höhe von zehn Tagessätzen verurteilt worden, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts München. Die Höhe der Tagessätze sei je nach Einkommen festgesetzt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Jörg Alt: "Ich halte zivilen Ungehorsam für alternativlos"

Jesuitenpater Alt, der in der Vergangenheit unter anderem mit seinem Kampf für eine Finanztransaktionssteuer Schlagzeilen gemacht hatte, begründete seine Teilnahme damals mit der Forderung nach einer anderen Klimapolitik.

"Als Sozialethiker und Migrationssoziologe halte ich gewaltfreien zivilen Ungehorsam nicht nur für legitim und notwendig, sondern zugleich für alternativlos", sagte Alt einer Mitteilung der Hilfsorganisation Jesuitenweltweit zufolge.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
11 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Der wahre tscharlie am 18.05.2023 16:18 Uhr / Bewertung:

    Nachvollziehbares Urteil. Dem jesuitenpater absolut angepasst.

  • Durchblicker am 17.05.2023 15:24 Uhr / Bewertung:

    Und wieder mal frage ich mich, ob der Richter bzw. die Richterin überhaupt ein Staatsexamen hat!

  • Annamirl am 17.05.2023 12:38 Uhr / Bewertung:

    Mönche sind halt bettelarm, weil sie kein eigenes Geld verdienen. Deshalb ist der Tagessatz durchaus gerechtfertigt.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.