München: Inge W. erdrosselt - Mörder bleibt lebenslang in Haft
München - Der jahrelange Justiz-Thriller ist endgültig entschieden. Roman H. (40) muss lebenslänglich hinter Gitter. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte jetzt in letzter Instanz das Urteil gegen den gelernten Schweißer.
In der Corneliusstraße erinnern sich noch heute viele Menschen mit Schaudern an den spektakulären Fall. "Ich dachte, der Mord wird nie gesühnt", erzählt eine Frau, die noch heute in dem gelben Mietshaus im Gärtnerplatzviertel wohnt.
Inge W. war im Oktober 2013 in ihrem Apartment erdrosselt worden. Der Täter verschwand mit dem Schmuck der 69-Jährigen. Nachbarn waren geschockt. Die Rentnerin mit den auffallend roten Haaren war überall beliebt. Gerne saß sie mit Freunden am Viktualienmarkt und trank ein Gläschen Prosecco. Dann der brutale Mord an ihr.
Mord an Inge W.: Zwei Hinweise und etwas DNA
In der Wohnung der Toten sowie am Körper und der Kleidung entdeckten Fahnder zahlreiche DNA-Spuren, die einem damals 37-Jährigen zugeordnet werden konnten. Roman H. und die Witwe kannten sich. Zeitweise lebten sie sogar auf derselben Etage des Mehrfamilienhauses. H. hatte die 69-jährige Rentnerin über seine Mutter kennengelernt.
Prozess: Freispruch aus Mangel an Beweisen
Der Prozess vor dem Landgericht München begann. Die Sache schien klar, auch ohne Geständnis. Doch dann endete das Verfahren für viele Beobachter überraschend mit einem Freispruch aus Mangel an Beweisen. Neben den DNA-Spuren von Roman H. war auch genetisches Material von drei bis vier weiteren Männern gefunden worden. Die Richter sahen damals nicht genügend belastende Beweise gegen den Angeklagten.
Roman H. verließ nach monatelangen Verhandlungen im April 2015 als freier Mann den Gerichtssaal. Er blieb auf freiem Fuß bis zur Berufungsverhandlung. Der Bundesgerichtshof (BGH) kassierte den Freispruch ein. Im vorausgegangenen Verfahren seien die DNA-Spuren unzureichend gewürdigt worden.
Mörder, Freispruch, dann wieder lebenslang
Roman H. blieb aber in Freiheit bis zur neu angesetzten Berufungsverhandlung. Man sah ihn damals regelmäßig in der Cafeteria bei Gericht, wenn er in der Schlange an der Kasse stand. Im April 2017 wurde er schließlich wegen dringenden Tatverdachts wieder festgenommen, zum zweiten Mal in derselben Sache. Im August 2017 entschied das Münchner Gericht auf lebenslange Haft. Der Angeklagte habe "mit absolutem Vernichtungswillen" gehandelt, so das Gericht, er habe gemordet, um den Diebstahl zu verdecken. Ohne jegliche Regung nahm Roman H. die Entscheidung des Gerichts hin.
Verurteilter Mörder, Freispruch, dann wieder lebenslang – erneut legte die Verteidigung Revision ein. Der Bundesgerichtshof, er steht an der Spitze der Amts-, Land- und Oberlandesgerichte, befasste sich erneut mit dem Fall. Dabei wurde aber nicht das komplette Verfahren wieder aufgerollt, sondern ausschließlich auf Rechtsfehler bei der Vorinstanz geprüft. Am Ende wurde jetzt der Schuldspruch bestätigt.
Für Roman H. sind damit zumindest vor deutschen Gerichten alle juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft. Der 40-Jährige wird viele Jahre hinter Gitter sitzen.