Gärtnerplatz-Mord: Hat Roman H. Inge W. getötet?

Der BGH kippte den Freispruch: Gestern begann die Neuauflage des Prozesses um den Gärtnerplatz-Mord.
John Schneider |
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Der Angeklagte kam freiwillig. Oben rechts: Das Opfer Inge W.
jot/Archiv Der Angeklagte kam freiwillig. Oben rechts: Das Opfer Inge W.

Mit dem Freispruch für Roman H. (39) im „Gärtnerplatzmord-Prozess“ wollte sich die Staatsanwaltschaft nicht abfinden, legte Revision gegen das Urteil ein. Und beim Bundesgerichtshof fanden die Ermittler tatsächlich Gehör. Die übergeordnete Instanz in Karlsruhe entschied, dass dem Münchner Landgericht im Prozess um den gewaltsamen Tod der 69-jährigen Rentnerin Inge W. bei der Beweiswürdigung der DNA-Spuren Fehler unterlaufen sind. Also: Alles zurück auf Los.

Gestern dann der Neustart: Unter dem Vorsitz von Stephan Kirchinger soll nun eine andere Strafkammer herausfinden, ob sich Roman H. vielleicht doch des Mordes schuldig gemacht hat.

Ungewöhnlich: Der Mord-Angeklagte wurde nicht etwa mit Handschellen aus der Untersuchungshaft vorgeführt, sondern betrat als freier Mann den Saal B 177 im Strafjustizzentrum. Dort angekommen, zog er es gestern allerdings vor, zu den Vorwürfen zu schweigen.

Anklage: Roman H. erschlug das Opfer, nachdem es ihn beim Stöbern erwischt hatte

Dafür redeten andere: Laut Ankläger soll sich der gelernte Schweißer das Vertrauen der Witwe in dem Mehrfamilienhaus in der Corneliusstraße mit kleineren Möbelreparaturen erschlichen haben. Dabei habe er festgestellt, dass bei Inge W. etwas zu holen ist.

Der Tatort: das Haus in der Corneliusstraße. Foto: Feindt/AZ-Archiv

Immer wieder habe er dann seine Aufenthalte in ihrer Wohnung genutzt, um Schmuck oder andere Wertgegenstände zu stehlen. Anfang Oktober 2013 sei er dann aufgeflogen. Inge W. sei ihm ins Schlafzimmer gefolgt und habe dort beobachtet, wie er in ihrem Kleiderschrank rumwühlte. Die Frau stellte ihn zur Rede. Roman H. habe sie dann mit einem stumpfen Gegenstand niedergeschlagen und anschließend erdrosselt.

Der Prozess ist bis 20. Februar 2017 terminiert. Bis dahin will die Kammer zu einem Urteil kommen, dass auch in Karlsruhe Bestand haben kann.

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