Gärtnerplatzviertel: Mord an Witwe muss neu verhandelt werden

Der Mord an Inge Wittersheim muss neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof hob den Freispruch des Revisionsverfahrens auf und verwies den Fall zurück ans Landgericht München. Dort muss die Tat im Gärtnerplatzviertel nun neu verhandelt werden.
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Der Mord an Inge Wittersheim erschütterte im Oktober 2013 das Gärtnerplatzviertel. Der mutmaßliche Täter muss sich nach der Entscheidung des Bundesgerichthofes nun erneut wegen Mordes verantworten.
AZ/Gregor Feindt/Polizei, dpa Der Mord an Inge Wittersheim erschütterte im Oktober 2013 das Gärtnerplatzviertel. Der mutmaßliche Täter muss sich nach der Entscheidung des Bundesgerichthofes nun erneut wegen Mordes verantworten.

Der Mord an Inge Wittersheim muss neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof hob den Freispruch auf und verwies den Fall zurück ans Landgericht München. Dort muss die Tat im Gärtnerplatzviertel nun neu verhandelt werden.

Isarvorstadt - Paukenschlag im Prozess um den Mordfall Inge Wittersheim: der Bundesgerichtshof hat das Urteil in der Revision aufgehoben und den Fall zurück ans Landgericht München verwiesen. Dort muss sich der 37-jährige  Roman H., der als tatverdächtig gilt, nun vor einer neuen Strafkammer verantworten.

Der Nachbar der Witwe wurde damals in einem Indizienprozess vom Vorwurf des Mordes eher überraschend freigesprochen, das Gericht tat sich allerdings sehr schwer mit der Entscheidung. "Wir sind alles andere als überzeugt von der Unschuld des Angeklagten", sagte der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann.

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Roman H. hatte zahlreiche Spuren in der Wohnung der Toten hinterlassen. Allerdings kannten sich die beiden, Roman H.s Mutter wohnte ihm selben Haus wie die ermordete Inge Wittersheim. 

 

Fingerabdrücke überall in der Wohnung

 

Roman H. half ihr manchmal bei handwerklichen Tätigkeiten. Die Fingerabdrücke und DNS-Spuren belegten zwar, dass er in der Wohnung war, die Polizei fand aber auch genetische Fingerabdrücke von drei bis vier weiteren unbekannten Männern in der Wohnung. Der 37-Jährige durfte den Gerichtssaal als freier Mann verlassen.

Doch nun hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung im Revisionsverfahren kassiert. In einem halben Jahr etwa wird sich der gelernte Schweißer nun erneut wegen des Verdacht des Mordes vor einer anderen Strafkammer verantworten müssen.

 

 

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