München: Bundespolizei warnt vor diesen Fake-E-Mails

Betrüger behaupten darin, die Adressaten hätten eine Straftat begangen. Die Bundespolizei rät, auf keinen Fall zu antworten und Strafanzeige zu erstatten.
AZ |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
1  Kommentar
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Betrüger verschicken derzeit E-Mails im Namen der Bundespolizei. (Symbolbild)
Betrüger verschicken derzeit E-Mails im Namen der Bundespolizei. (Symbolbild) © Dominic Lipinski/PA Wire/dpa

München - Im Namen der Bundespolizei werden derzeit E-Mails verschickt, in denen offizielle Logos und Bildwortmarken der Behörde verwendet werden. Dadurch wirken sie authentisch und vertrauenserweckend. Doch die Beamten warnen: Dabei handelt es sich um Betrug!

München: Adressat soll Stellung zu Sachverhalt nehmen

In den E-Mails wird den Adressaten eine Straftat vorgeworfen, zu der sie innerhalb einer bestimmten Frist Stellung nehmen sollen. Verstreicht diese, so werde Anklage erhoben, heißt es in der Mail.

Zudem schreiben die Betrüger, das Vergehen werde mit einer Geldstrafe von 75.000 Euro geahndet. Die Bundespolizei warnt: Sollten die Kriminellen einen Geldbetrag von den Opfern fordern, solle er keinesfalls gezahlt werden!

Vor dieser E-Mail warnt die Bundespolizei derzeit: Dabei handelt es sich um Betrug.
Vor dieser E-Mail warnt die Bundespolizei derzeit: Dabei handelt es sich um Betrug. © Bundespolizei

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch


Die Bundespolizei rät: Sollten auch Sie eine solche E-Mail erhalten haben, antworten Sie nicht darauf und zahlen Sie auf keinen Fall einen möglicherweise geforderten Betrag. Strafanzeige können Sie auf jeder Polizeidienststelle in Ihrer Nähe erstatten.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
1 Kommentar
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Oanagehtno am 23.02.2022 18:54 Uhr / Bewertung:

    Wer der deutschen Rechtschreibung einigermaßen mächtig ist wird schnell merken, dass es die Verfasser offensichtlich nicht sind. Da reicht schon der erste Satz: "VORLADUNG ZUM GERICHT" Ernsthaft? Gibts da was zu essen oder wie? Das kann mein Sohn in der 2. Klasse schon besser formulieren. Sehr Amüsant aber ansonsten -> Spamordner.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.