Nach Verurteilung untergetaucht: Bundespolizisten nehmen gesuchten Straftäter fest
München – Kaum einen Monat in Deutschland, war der heute 27-Jährige schon zum ersten und auch nicht zum letzten Mal in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden gerückt. Zuletzt waren es ganze drei Haftbefehle, mit denen die Justiz in der Republik nach dem Tunesier gesucht hat.
Nachdem ihn verschiedene Richter in Baden-Württemberg wegen Körperverletzung, Diebstahls und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt hatten, war der Mann irgendwann im zweiten Halbjahr des vergangenen Jahres untergetaucht. Am Mittwoch (9. Februar) tauchte er wieder auf - allerdings eher unfreiwillig.
Bundespolizisten haben den Rückkehrer festgenommen, nachdem ihn die Behörden in Frankreich im Rahmen asylrechtlicher Vorschriften nach Deutschland geschickt hatten. Bei seiner Ankunft am Münchner Airport klickten die Handschellen. Jetzt sitzt er in der Münchner Haftanstalt.
Bereits vor zwei Jahren kam es zur ersten Straftat
Der Mann war Ende Juli 2020 als Asylbewerber nach Deutschland gekommen und in Heidelberg untergebracht worden. Wo er genau herkam, ist bis heute noch nicht ganz klar. Klar aber ist, dass der heute 27-Jährige ziemlich genau einen Monat nach seiner Einreise das erste Mal von der dortigen Polizei wegen eines schweren Körperverletzungsdeliktes festgenommen worden war.
Dies sollte bis zu seinem Verschwinden, trotz Verurteilung wegen eben dieser Straftat zu 856 Euro Geld- oder ersatzweise 108 Tagen Haftstrafe nicht die einzige Straftat bleiben.
Über die Zeit sammelte er mehrere Gerichtsurteile
Der Untergetauchte hatte zudem noch je einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Ellwangen nach einem Urteil zu 1.776 Euro Geldstrafe oder 222 Tagen Ersatzhaft wegen eines gemeinschaftlichen Diebstahls ebenfalls aus den Anfangszeiten seines Deutschlandaufenthaltes sowie der Staatsanwaltschaft Rottweil nach einer Verurteilung zu 525 Euro Geldstrafe oder 75 Tagen Haft wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz im Gepäck, als er am Münchner Flughafen ankam.
Aus Frankreich zurück nach Deutschland
Mittlerweile war der Gesuchte tatsächlich wieder aufgetaucht. Allerdings nicht bei den Behörden in Deutschland oder in seinem Heimatland, sondern in der Grande Nation. Dort wollte er offenbar erneut Asyl beantragen.
Die französischen Behörden haben den 27-Jährigen schließlich am Mittwoch nach den Regeln des Dubliner Übereinkommens wieder nach Deutschland geschickt. Als Bundespolizisten am Moos-Airport den Geflüchteten bei seiner Ankunft aus der Stadt der Liebe in Empfang nahmen, fielen ihnen die Fahndungsnotizen ins Auge.
Endstation: Justizvollzugsanstalt
Die Beamten nahmen den Rückkehrer fest und brachten ihn schließlich nach einer Nacht in ihrer Obhut am Morgen in die Münchner Justizvollzugsanstalt, wo er nun seine Haftstrafen absitzen muss.
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