München: Bub (5) fällt in Baugrube – mit schwersten Folgen

Paul D. ist auf den Rollstuhl angewiesen. Weil die Baustelle schlecht gesichert war? Ihm wurde bereits Schmerzensgeld von einem Gericht zugesprochen. Jetzt ist der Fall in Berufung.
John Schneider
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Kläger Paul D. (19) ist auf den Rollstuhl angewiesen.
AZ/jot Kläger Paul D. (19) ist auf den Rollstuhl angewiesen.

München - Nur mit Mühe und der Hilfe seiner Mutter kann Paul D. (19, Name geändert) die letzten Stufen zum Gerichtssaal nehmen. Oben angelangt, lässt er sich wieder in seinen Rollstuhl sinken. Er begrüßt seinen Anwalt, verfolgt dann die Verhandlung.

Nach Unfall seit 14 Jahren im Rollstuhl

Seit einem Unfall am 1. April 2006 muss er im Rollstuhl sitzen. Der damals Fünfjährige spielte Fangen mit seiner Zwillingsschwester und einem Freund im Garten vor ihrer Wohnung in Laim. Auf dem Nachbargrundstück war eine Baugrube für den Neubau eines Hauses ausgehoben worden.

Die Kinder entdeckten eine Lücke im Bauzaun. Paul schlüpfte durch, seine Schwester nahm den Weg rund ums Gartenhäuschen. Als sie auf der anderen Seite ankam, lag ihr Bruder in der Baugrube. "Mit dem Kopf gegen die Betonwand", berichtet die 19-Jährige am Montag dem Senat des Oberlandesgerichts ihre Erinnerung.

Berufungsprozess: Auf Schmerzensgeld verklagt

14 Jahre nach dem Sturz in die Baugrube hat hier der Berufungsprozess gegen den inzwischen verstorbenen Eigentümer des Grundstücks – der vertreten wird – sowie gegen die Baufirma, vertreten durch einen Insolvenzverwalter, begonnen. Die Firma soll bei der Absicherung der Baustelle geschlampt haben. Der Eigentümer habe dies nicht ausreichend kontrolliert.

Paul D. und seine Familie fordern Schmerzensgeld, weil der Bub durch den Sturz und seine schweren Kopfverletzungen bleibende Schäden erlitten hat und intensive Betreuung braucht. Beim Landgericht hatte die Forderung Erfolg. Im Mai 2018 urteilten die Richter, dass dem schwerbehinderten Mann ein Schmerzensgeld von einer halben Million Euro zusteht sowie eine Rente von 1.500 Euro monatlich. Außerdem seien Schäden von knapp 100.000 Euro zu ersetzen und künftige Schäden ebenso.

Am Montag sagt Paul D. noch mal selbst aus. Er könne sich aber nicht mehr an den Unfall erinnern, sagt er. Eine Nachbarin aber hat sich nicht nur über die mangelhafte Absicherung der Baustelle geärgert, sondern diese auch fotografisch dokumentiert. Ein technisches Gutachten soll nun zeigen, ob der Bauzaun den Anforderungen genügte. Paul D. wird die Verhandlung nach einiger Zeit zu anstrengend. Er legt seinen Kopf auf seinen Arm und begleitet dann seine Schwester aus dem Gerichtssaal. Der Prozess um seine Schmerzensgeldforderung wird ohne ihn fortgesetzt.

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