Mordprozess: Hilfspfleger zu lebenslanger Haft verurteilt

Der Fall erinnert an den Patientenmörder Niels Högel: Hilfspfleger Grzegorz W. soll die Menschen umgebracht haben, denen er eigentlich helfen sollte. Jetzt hat das Landgericht München I das Urteil in dem Fall gesprochen.
John Schneider, Britta Schultejans/dpa |
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Der Angeklagte steht zum Prozessauftakt an seinem Platz im Gericht. Links steht seine Anwältin Birgit Schwerdt. (Archivbild)
Der Angeklagte steht zum Prozessauftakt an seinem Platz im Gericht. Links steht seine Anwältin Birgit Schwerdt. (Archivbild) © Peter Kneffel/dpa

München - Für die Staatsanwaltschaft ist Grzegorz W. (38) ein "Serienmörder“. Motiv: im Wesentlichen Bequemlichkeit. Der Angeklagte habe keine Lust gehabt, sich nachts um seine Patienten zu kümmern – oder er habe in Ruhe stehlen wollen.

Laut Anklage nahm er seinen Patienten Wertsachen, Geld, Wein, Waschmittel, Toilettenpapier, Klobürsten weg.

Am Dienstag dann das Urteil: Der Hilfspfleger ist wegen Mordes an drei Patienten vom Landgericht zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Gericht stellt außerdem die besondere Schwere der Schuld fest.

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Hilfspfleger Grzegorz W. verzieht vor Gericht keine Miene

Der beleibte Mann verzieht keine Miene, als die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl das Urteil verkündet. Wie schon im Prozess macht er den Eindruck, als ginge ihn das alles nichts an.

Die Staatsanwaltschaft hatte Grzegorz W. vorgeworfen, er habe seinen pflegebedürftigen Patienten an verschiedenen Tatorten – unter anderem in Ottobrunn – Insulin gespritzt, das als Überdosis tödlich sein kann.

Er soll über das Medikament verfügt haben, weil er – im Gegensatz zu seinen Opfern – Diabetiker ist.

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Vorzeitige Haftentlassung so gut wie ausgeschlossen

Der 38 Jahre alte Pole hatte eine Aussage vor Gericht verweigert, sich in seinem letzten Wort aber bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt und gesagt, er bereue seine Taten zutiefst: "Das, was ich getan habe, ist sehr brutal und bleibt brutal."

Mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Danach greift die Sicherungsverwahrung.

In einigen Fällen konnte nicht nachgewiesen werden, ob Insulin zum Tod führte. Das bedeute aber nicht, dass der Angeklagte nicht auch für diese Todesfälle verantwortlich sein könnte – sagt die Staatsanwaltschaft.

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5 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • hiertanzenvieleihrennamen am 06.10.2020 15:30 Uhr / Bewertung:

    Wieso ist dieser verurteilte Mörder unkenntlich gemacht?

  • AZ Onlineredaktion am 06.10.2020 16:29 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von hiertanzenvieleihrennamen

    Sehr geehrter Nutzer,

    auch in Strafverfahren gelten strenge Regeln für die identifizierende Berichterstattung (Wort und Bild) von Straftätern. Eine solche ist grundsätzlich nur bei vorliegender Einwilligung zulässig, diese liegt ebenso wenig vor wie ein Interesse der Öffentlichkeit, das eine Ausnahme begründen würde.

    Wir hoffen, dass Ihre Frage damit beantwortet ist.

    Viele Grüße aus der AZ-Redaktion

  • Witwe Bolte am 06.10.2020 20:42 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von hiertanzenvieleihrennamen

    In der onlineausgabe v. Bild sieht man den Mörder unverpixelt, ebenso heute in einigen TV-Boulevardsendungen.

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