Mord-Prozess gegen "Todespfleger": Lebenslange Haft gefordert
München - Zudem will die Staatsanwältin am Donnerstag vor dem Landgericht München I die besondere Schwere der Schuld festgestellt haben: Im Prozess gegen einen polnischen Hilfspfleger wegen Mordes an Patienten hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag lebenslange Haft gefordert.
Sie sah es nach 46 Verhandlungstagen als erwiesen an, dass sich der 38 Jahre alte Angeklagte in drei Fällen des Mordes schuldig gemacht hat. Hier sei eine hohe Insulingabe durch den Hilfspfleger ursächlich für deren Tod gewesen.
Der Tod dieser Menschen könne dem Angeklagten "objektiv zugerechnet" werden. In zwei weiteren Fällen geht die Anklage von versuchtem Mord aus.
Anklagevertreterin plädiert für Freispruch in vier Fällen
In vier Fällen verlangte die Anklagevertreterin jedoch Freispruch. Hier könne nicht genau nachgewiesen werden, ob eine Insulingabe zum Tod führte. Das bedeute aber nicht, dass der Angeklagte Grzegorz W. nicht auch für diese Todesfälle verantwortlich sein könnte.
Der an Diabetes leidende Mann hatte laut Anklage seinen pflegebedürftigen, aber nicht zuckerkranken Patienten an verschiedenen Tatorten in ganz Deutschland eine Überdosis Insulin gespritzt. Er habe gewusst, dass das Insulin tödlich sein könnte.
Es sei dem Mann darum gegangen, sich durch Diebstähle in den Haushalten zu bereichern. Mit der Arbeit als Pfleger sei er überfordert gewesen - er habe sie auch gar nicht ausführen wollen.
Krasse Eigensucht, rücksichtsloses Gewinnstreben und völlige Gleichgültigkeit wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor.
Der Mann sei völlig herz- und empathielos vorgegangen und habe keine echte Reue gezeigt. Die Opfer hätten keinen Angriff erwartet und seien wehr- und arglos gewesen. Das Insulin habe er den Menschen aus Frust, Verärgerung, gekränkter Eitelkeit und Überforderung heraus gespritzt.
Die Morde soll der Mann laut Anklage quer durch Deutschland begangen haben: in den bayerischen Orten Ottobrunn, Eckenthal und Wiesenbronn ebenso wie in Hannover, im schleswig-holsteinischen Burg und in Spaichingen in Baden-Württemberg.
Angeklagter im Crashkurs zum Hilfspfleger ausgebildet
Versuchte Morde werden ihm angelastet in Mülheim an der Ruhr, in Esslingen und in Weilheim in Oberbayern. Der gelernte Schlosser soll in einem Crashkurs von sieben Monaten zum Hilfspfleger ausgebildet worden sein.
Der Prozess erinnert an den spektakulären Fall des Patientenmörders Niels Högel, der im vergangenen Jahr vom Landgericht Oldenburg wegen Mordes in 85 Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt worden war.
Ob der Münchner Angeklagte im Falle eines Schuldspruches jemals wieder auf freien Fuß kommt, ist fraglich. Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, sieht der vom Gericht beauftragte psychologische Sachverständige keine gute Prognose. Damit könnte dem Angeklagten im Falle einer Verurteilung eine Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung drohen.