Mit Kokain erwischt: Strafbefehl für Klaus Leutgeb ist rechtskräftig

Der Konzertveranstalter Klaus Leutgeb büßt für seinen Kokain-Fauxpas. Er lässt die Einspruchsfrist ablaufen und muss nun 21.600 Euro zahlen.
John Schneider
John Schneider
|
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
5  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Muss zahlen: der bekannte Konzertveranstalter Klaus Leutgeb.
Muss zahlen: der bekannte Konzertveranstalter Klaus Leutgeb. © Uwe Lein/picture alliance/dpa

Konzertveranstalter Klaus Leutgeb (Adele, Helene Fischer, Robbie Williams), der während der Wiesn mit 2,23 Gramm Kokain im Käfer-Zelt erwischt wurde, hat gegen den gegen ihn verhängten Strafbefehl innerhalb der Zwei-Wochen-Frist keinen Einspruch eingelegt. Der Strafbefehl ist damit rechtskräftig ("Bild" berichtete zuerst).

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Auf AZ-Anfrage bestätigte das Amtsgericht, dass Leutgeb wegen vorsätzlichem Erwerb von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 21.600 Euro verurteilt wurde.

Das klingt zwar zunächst nach viel Geld, bewegt sich aber offenbar unterhalb der wichtigen Grenze von 90 Tagessätzen. Denn der bekannte Konzertveranstalter ist trotz Strafbefehl nicht vorbestraft.

Strafmildernd soll die alkoholbedingte Enthemmung Leutgebs an jenem Septemberabend gewirkt haben.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
5 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Himbeer-Toni am 06.02.2025 08:44 Uhr / Bewertung:

    Der Herr Leutgeb sollte lieber das Geld für seine abgesagten Veranstaltungen zurückzahlen.
    Da warten nämlich noch immer hunderte Menschen auf ihr Geld.

  • AufmerksamerBürger am 06.02.2025 06:43 Uhr / Bewertung:

    Es ist kein Fauxpas, es ist eine Straftat, auch wenn die Grünen gerne hätten, dass es Drogen für alle gibt, noch gibt es etwas strafbewehrte Vernunft.

  • Der wahre tscharlie am 06.02.2025 00:15 Uhr / Bewertung:

    Bei einem Normalbürger wird eine Geldbuße nach den Einkommensverhältnissen berechnet.

    Wer erinnert sich eigentlich noch an die Schlagbauer-Affäre?
    Hier der AZ-Artikel von 2017:
    https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/drogen-affaere-des-ex-stadtrats-georg-schlagbauer-akzeptiert-hoehe-der-geldstrafe-nicht-art-380519

    Und Schlagbauer bekam 180 Tagessätze......

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.