Maskenpflicht im ÖPNV: Das müssen Sie beachten
München - Ab dem 27. April gilt in Bayern die Maskenpflicht: Wer dann im Supermarkt einkaufen oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren möchte, muss Mund und Nase mit einer Maske oder einem Schal bedecken.
Masken müssen auch an Bahnhöfen getragen werden
Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) weist darauf hin, dass nicht nur in Bussen und Bahnen eine Maske getragen werden muss – sondern auch in Bahnhöfen und an Haltestellen. "Die Maske leistet einen weiteren Beitrag dazu, das Ansteckungsrisiko zu verringern. Die Träger schützen vor allem andere vor einer möglichen Infektion. Wenn alle eine Maske nutzen, sind alle besser geschützt", heißt es in einer Mitteilung vom Freitag.
Nach wie vor gelte außerdem, dass die Bedeckung von Mund und Nase nicht das Abstandsgebot ersetze, schreibt die MVG weiter. Die Kunden würden daher gebeten, weiterhin Abstand zu anderen Fahrgästen sowie zum MVG-Personal zu halten, alle Türen zum Ein- und Ausstieg zu nutzen, möglichst außerhalb der Hauptverkehrszeiten zu fahren und unnötige Fahrten zu vermeiden.
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MVG fährt Leistungsumfang wieder nach oben
Damit die Fahrgäste Platz haben, entspreche der Leistungsumfang ab Montag wieder 95 bis 98 Prozent des regulären Angebots. So soll unter anderem die U3 zur Hauptverkehrszeit wieder im 5-Minuten-Takt fahren.
Um den Fahrgästen das Berühren der Türöffner möglichst zu ersparen, sollen die Türen der Fahrzeuge - so weit möglich - automatisch geöffnet werden. Die erste Bustür bleibe jedoch grundsätzlich für den Ein- und Ausstieg gesperrt, um den Abstand zwischen Fahrgästen und Fahrern zu vergrößern. Zugführer und Busfahrer sind laut MVG nämlich nicht zum Tragen einer Maske verpflichtet.