Coronavirus: Verstoß gegen Maskenpflicht kostet bis zu 5.000 Euro
München - Verstöße gegen die Mundschutzpflicht zum Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus können in Bayern bis zu 5.000 Euro kosten. Dies teilte das Innenministerium der AZ auf Anfrage mit. Die Strafen stehen zudem im aktualisierten Bußgeldkatalog.
Demnach werden bei fehlendem Mund-Nase-Schutz in Bussen, Bahnen und Geschäften 150 Euro fällig. Besonders teuer wird es aber für Ladenbesitzer, die nicht sicherstellen, dass ihr Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt: Hierfür sieht der Bußgeldkatalog eine Zahlung von 5.000 Euro vor.
In Geschäften sind insbesondere die Ladenbetreiber als Hausrechtsinhaber gefordert, dafür zu sorgen, dass Schutz- und Hygienekonzepte erstellt werden. "Wenn alle Appelle der Ladenbetreiber an uneinsichtige Kunden nichts nutzen, kann auch die Polizei einschreiten", so Innenminister Joachim Herrmann (CSU).
Polizei kontrolliert verstärkt auch im ÖPNV
Die Einhaltung der Maskenpflicht im ÖPNV wird die Polizei laut Herrmann bayernweit "verstärkt kontrollieren". Kontrollschwerpunkte werden die Ballungsräume und stark frequentierte Verkehrsmittel sein. Im Bedarfsfall soll zudem die Bereitschaftspolizei eingesetzt werden, so Herrmann.
Darüber hinaus steht die Bayerische Polizei in Kontakt mit der Bundespolizei, die für den Bahnverkehr zuständig ist. Auch die Verkehrsverbünde und -betreiber stehen laut Herrmann in der Verantwortung. "In vielen Bereichen ist bereits spezielles Sicherheitspersonal unterwegs wie die U-Bahnwache", erläuterte der Minister.
Zu Beginn solle die Polizei noch auf Ermahnungen setzen. "Aber wenn es jemand nach zwei, drei Tagen immer noch nicht kapiert hat, muss er damit rechnen, mit 150 Euro Bußgeld belegt zu werden." Zudem müsse jeder, der mehrmalig gegen die Maskenpflicht verstoße, sogar mit einer Verdoppelung des Bußgeldes rechnen.
Maskenpflicht gilt ab 27. April
Ab 27. April gilt in ganz Bayern eine Pflicht, Mund und Nase im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und in Geschäften zu verhüllen. Die Staatsregierung hatte in dem Kontext auch angekündigt, dass die Einhaltung streng kontrolliert werden soll. Aus diesem Grund musste spätestens am Wochenende der Bußgeldkatalog aktualisiert werden.
Die Maskenpflicht gilt ab einem Alter von sechs Jahren. Um sie zu erfüllen muss aber keine Schutzmaske getragen werden. Es reicht auch das Tragen eines Schals oder eines eng anliegenden Tuchs.
Die AZ-Nachfrage, ob etwa auch eine Sturmmaske toleriert würde, beantwortete ein Ministeriumssprecher mit dem Hinweis, dass es eine "geeignete Mund-Nasen-Bedeckung sein" muss.
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