Luca Toni siegt über Steuerberater, muss trotzdem zahlen

Urteil am OLG: Dem Ex-FC-Bayern-Star wird ein Teil seiner Kirchensteuer von seinen Steuerberatern zurückerstattet.
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Zwei Drittel Sieg, ein Drittel Niederlage: Luca Toni gewinnt vor Gericht gegen seine Steuerberater und bleibt trotzdem auf rund 500.000 Euro Steuerschuld sitzen.
dpa Zwei Drittel Sieg, ein Drittel Niederlage: Luca Toni gewinnt vor Gericht gegen seine Steuerberater und bleibt trotzdem auf rund 500.000 Euro Steuerschuld sitzen.

München - Vielleicht bereut Luca Toni (37) es nun doch nicht mehr, nicht aus der katholischen Kirche ausgetreten zu sein. 1,5 Millionen Euro Kirchensteuer musste der Ex-Bayern-Star nachzahlen, plus 200 000 Euro Versäumniszuschlag. Toni wollte diese Summe von seinen Steuerberatern erstattet bekommen – und bekam jetzt vor dem Oberlandesgericht recht. Zumindest zum Teil.

1 249 683,18 Euro müssen die Steuerberater an Luca Toni zahlen. Etwa 450 000 Euro muss der Italiener, der bei der Urteilsverkündung nicht anwesend war, selbst begleichen.

Lesen Sie auch: Klage wegen Kirchensteuer - Luca Toni strahlend vor Gericht

Der Streit hatte sich über mehrere Monate hingezogen (AZ berichtete). Hintergrund ist ein recht banaler, aber folgenschwerer Fehler. Als der Fußballstar 2007 beim FC Bayern anfing, wurde bei ihm bei der Religionszugehörigkeit nur ein Strich eingetragen. Tonis Kirchensteuer wurde also nicht abgeführt. Als seine Steuerberater später „römisch-katholisch“ in Tonis Steuerfragebogen eintrugen, wollte das Kirchensteueramt die fehlende Summe zurück: insgesamt 1,7 Millionen Euro für den Zeitraum 2007 bis 2010.

"Selbst meine Eltern würden austreten, wenn sie Kirchensteuer zahlen müssten."

Der Fußballer argumentierte aber, dass er von seinen Steuerberatern nicht über die Kirchensteuer informiert gewesen sei – auch nicht über die Möglichkeit eines Kirchenaustritts. Hätte er von der Abgabe gewusst, wäre er ausgetreten. „Selbst meine Eltern würden austreten, wenn sie Kirchensteuer zahlen müssten“, sagte Toni im Juli vor dem OLG. In Italien gebe es diese Steuer nicht.

Bei seinem neuen Club „Hellas Verona“ hat Toni derartige Probleme also nicht. Auch sein Münchner Steuerkapitel dürfte vorerst abgeschlossen sein: Eine Revision ließen die Richter nicht zu. Jedoch könnten beide Parteien vor den Bundesgerichtshof ziehen und eine Zulassung erstreiten. Vor Mitte Januar wird in dieser Hinsicht jedoch nichts geschehen. Bei Gericht herschen jetzt erst einmal staade Zeiten.

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