Linke klagt gegen die Präventivhaft in Bayerns Polizeiaufgabengesetz

Wie die Linke am Freitag mitteilt, reichte der Landesverband Popularklage am bayerischen Verfassungsgericht ein.
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Wiederholt mussten Klima-Kleber zuletzt in die Präventivhaft in der JVA Stadelheim. (Archivbild)
Wiederholt mussten Klima-Kleber zuletzt in die Präventivhaft in der JVA Stadelheim. (Archivbild) © Matthias Balk/dpa

München - Die Linke in Bayern geht gerichtlich gegen die im Polizeiaufgabengesetz verankerte Präventivhaft vor. Nach eigenen Angaben reichte der Landesverband am Freitag Popularklage am bayerischen Verfassungsgerichtshof ein.

"Anlass dieser Klage ist für uns die völlig unverhältnismäßige Verhängung der Präventivhaft. Die Präventivhaft wurde von der Bayerischen Landesregierung mit der Begründung eingeführt, um sich besser gegen Terrorismus wehren zu können", sagte Landeschefin Adelheid Rupp.

Klimaaktivisten wiederholt in Präventivhaft

Nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz können Bürger auf Grundlage einer richterlichen Entscheidung bis zu einen Monat lang festgehalten werden, um die Begehung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder eine Straftat zu verhindern. Dieser Zeitraum kann um maximal einen weiteren Monat verlängert werden.

Zuletzt waren wiederholt Klimaaktivisten in Bayern in Präventivhaft genommen worden.

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Schon 2018 Bedenken wegen Polizeiaufgabengesetz

Rupp betonte, es habe schon 2018 große Bedenken, Proteste und Klagen an den Inhalten des Gesetzes gegeben. "Die Bedenken haben sich nun leider bewahrheitet, dass die Präventivhaft nicht angewendet wird, um Terroranschläge abzuwehren, sondern gegen Menschen, die mit friedlichen Sitzblockaden und zivilem Ungehorsam für mehr Klimaschutz demonstrieren."

"Wir klagen gemeinsam dagegen, dass die Bayerische Landesregierung mit der völlig überzogenen Verhängung der Präventivhaft gegen Teilnehmende an Aktionen des zivilen Ungehorsams weiter unseren Rechtsstaat aushöhlt und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ernsthaft einschränkt", sagte Titus Schüller, Mitglied im geschäftsführenden Landesvorstand und Stadtrat in Nürnberg.

Gericht kann mündliche Verhandlung ablehnen

Die mögliche Verfassungswidrigkeit einer Rechtsvorschrift des bayerischen Landesrechts kann jedermann durch Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof geltend machen. In der Popularklage ist dann darzulegen, inwiefern ein durch die Verfassung gewährleistetes Grundrecht verfassungswidrig eingeschränkt wird. Ob es infolge der Klage auch zu einer mündlichen Verhandlung kommt, ist aber offen. Das Gericht kann es ablehnen, wenn es diese nach der Sach- und Rechtslage nicht für geboten erachtet.

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14 Kommentare
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  • MadridistaMUC am 17.12.2022 11:55 Uhr / Bewertung:

    Also ich stimme dem zu, denn diese fragwürdigen Methoden gibt es in Ländern wie Iran, Saudi Arabien... Demokratie und Präventionshaft, ohne echte Straftat Ist irgendwie nicht ganz zu verstehen. Das sind bestimmt keine Terroristen oder Gefährder. Mir hat noch kein Aktivist geschadet. Hier wird unserem Polizeiapparat in Bayern etwas zuviel Macht und Befugnisse in die Hand gegeben. Geht gar nicht. Und braucht es so auch nicht. In anderen Bundesländern geht's ja auch ohne dieses unsägliche und undemokratische PAG.

  • Dr. Schönfärber am 17.12.2022 12:40 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von MadridistaMUC

    Deswegen ist ja auch in anderen Bundesländern der Saustall größer.

  • Durchblicker am 17.12.2022 17:01 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von MadridistaMUC

    Aber vielen anderen haben sie schon geschadet! Und sie setzen sich über geltendes Recht hinweg: Demokratie heißt nun mal nicht, dass jeder machen kann, was er will. Von mir aus können diese selbstgerechten bezahlten Spinner noch viel länger in Gewahrsam bleiben. In vielen anderen Bundesländern geht es auch? Ja, leider!

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