Linke klagt gegen die Präventivhaft in Bayerns Polizeiaufgabengesetz
München - Die Linke in Bayern geht gerichtlich gegen die im Polizeiaufgabengesetz verankerte Präventivhaft vor. Nach eigenen Angaben reichte der Landesverband am Freitag Popularklage am bayerischen Verfassungsgerichtshof ein.
"Anlass dieser Klage ist für uns die völlig unverhältnismäßige Verhängung der Präventivhaft. Die Präventivhaft wurde von der Bayerischen Landesregierung mit der Begründung eingeführt, um sich besser gegen Terrorismus wehren zu können", sagte Landeschefin Adelheid Rupp.
Klimaaktivisten wiederholt in Präventivhaft
Nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz können Bürger auf Grundlage einer richterlichen Entscheidung bis zu einen Monat lang festgehalten werden, um die Begehung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder eine Straftat zu verhindern. Dieser Zeitraum kann um maximal einen weiteren Monat verlängert werden.
Zuletzt waren wiederholt Klimaaktivisten in Bayern in Präventivhaft genommen worden.
Schon 2018 Bedenken wegen Polizeiaufgabengesetz
Rupp betonte, es habe schon 2018 große Bedenken, Proteste und Klagen an den Inhalten des Gesetzes gegeben. "Die Bedenken haben sich nun leider bewahrheitet, dass die Präventivhaft nicht angewendet wird, um Terroranschläge abzuwehren, sondern gegen Menschen, die mit friedlichen Sitzblockaden und zivilem Ungehorsam für mehr Klimaschutz demonstrieren."
"Wir klagen gemeinsam dagegen, dass die Bayerische Landesregierung mit der völlig überzogenen Verhängung der Präventivhaft gegen Teilnehmende an Aktionen des zivilen Ungehorsams weiter unseren Rechtsstaat aushöhlt und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ernsthaft einschränkt", sagte Titus Schüller, Mitglied im geschäftsführenden Landesvorstand und Stadtrat in Nürnberg.
Gericht kann mündliche Verhandlung ablehnen
Die mögliche Verfassungswidrigkeit einer Rechtsvorschrift des bayerischen Landesrechts kann jedermann durch Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof geltend machen. In der Popularklage ist dann darzulegen, inwiefern ein durch die Verfassung gewährleistetes Grundrecht verfassungswidrig eingeschränkt wird. Ob es infolge der Klage auch zu einer mündlichen Verhandlung kommt, ist aber offen. Das Gericht kann es ablehnen, wenn es diese nach der Sach- und Rechtslage nicht für geboten erachtet.