Landgericht München: Ferrero hat kein Alleinrecht auf den "Butterfinger"
München - Der Süßwarenkonzern Ferrero ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, einem missliebigen Wettbewerber den Gebrauch der Schokoriegel-Marke Butterfinger in Deutschland zu verbieten.
Der Butterfinger verdankt seinen Namen der Erdnussbutter
Das Landgericht München I hat die Löschung der Marke abgelehnt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Allerdings darf die in Brühl ansässige Konkurrenz ihre Butterfinger nicht mehr in einer an das US-Original angelehnten Verpackung verkaufen.
Die US-Originalverpackung ist gelb mit einem großen blauen Schriftzug "Butterfinger" - dieses Design bleibt laut Urteil Ferrero vorbehalten. Der Butterfinger verdankt seinen Namen der Erdnussbutter und ist in den USA ein seit Jahrzehnten populärer Schokoriegel, die Marke hat jedoch mehrfach den Besitzer gewechselt. Ferrero ist seit 2018 in den USA Markeninhaber, zuvor war es Nestlé.
Anti-Butterfinger-Kampagne von Greenpeace
In Deutschland hat es der Butterfinger nie zu größerer Bekanntheit gebracht. Nestlé stellte den Vertrieb in der Bundesrepublik schon vor über 20 Jahren ein, nachdem die Umweltorganisation Greenpeace wegen des zumindest damals in den Riegeln enthaltenen genveränderten Maises eine Anti-Butterfinger-Kampagne gestartet hatte.
Landgericht München sieht keine "bösgläubige Markenanmeldung"
Laut Münchner Landgericht machte Nestlé spätestens seit Ende 2010 keinen Gebrauch mehr von den deutschen Markenrechten.
Beim Deutschen Patent- und Markenamt ist seit 2016 die Firma Übermorgen Trendprodukte aus Brühl als Markeninhaberin eingetragen. Das Münchner Landgericht sah dementsprechend auch keine "bösgläubige Markenanmeldung".