Koks-Urteil gegen Wiesn-Wirt: Staatsanwaltschaft will Berufung im Fall Reinbold

90 Tagessätze für den Erwerb von vier Gramm Kokain erscheint den Anklägern zu milde. Die Sache könnte in die Berufung gehen.
John Schneider
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Ludwig Reinbold bei der Verhandlung.
Ludwig Reinbold bei der Verhandlung. © Sigi Müller

München - Wiesn-Wirt Ludwig Reinbold ist am vergangenen Freitag zu 90 Tagessätzen à 800 Euro (72.000 Euro) verurteilt worden. Doch die Staatsanwaltschaft ist mit diesem Strafmaß für den Erwerb von vier Gramm Kokain nicht zufrieden. Pressesprecherin Anne Leiding bestätigte der AZ, dass man seitens der Behörde in Berufung gehen wolle.

Und wie sieht es mit einer etwaigen Berufung des Angeklagten aus? "Wir werden das in aller Ruhe besprechen", sagt Strafverteidiger Werner Leitner, der Ludwig Reinbold vertritt, im AZ-Gespräch. Noch sind ja ein paar Tage Zeit, um die Frist einzuhalten.

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Leitner hatte im Prozess herausgearbeitet, dass der Kronzeuge im sogenannten "Heart"-Komplex - in dem auch gegen Polizisten ermittelt wird - zunächst fälschlicherweise Ludwigs Bruder als Käufer des Kokains identifiziert hatte, ehe er das korrigierte. Wegen dieser Zweifel plädierte Leitner auf Freispruch, konnte sich damit aber nicht durchsetzen.

Im "Heart"-Komplex stehen in den nächsten Tagen nun erstmal zwei weitere Prozesse gegen Polizisten an.

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