Keine Taxilizenz: Amtsgericht München verhängt Geldstrafe

Das Amtsgericht München hat den US-Fahrdienst Uber zu einer Geldstrafe wegen vorsätzlicher Personenbeförderung ohne Genehmigung  verurteilt.
von  az
Verhandelt wurden jetzt in München insgesamt elf Uber-Fahrten aus dem Juli und August 2014.
Verhandelt wurden jetzt in München insgesamt elf Uber-Fahrten aus dem Juli und August 2014. © dpa/Uber/AZ

Das Amtsgericht München hat den US-Fahrdienst Uber zu einer Geldstrafe wegen vorsätzlicher Personenbeförderung ohne Genehmigung verurteilt.

München - Nach bereits bestehenden Urteilen und Verboten unter anderem in Frankfurt und Düsseldorf hat nun auch das Amtsgericht München das Unternehmen Uber mit Beschluss vom 31.03.2016 wegen illegaler Personenbeförderung zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.800 Euro verurteilt. Es geht dabei um Fälle aus dem Jahr 2014 - und einen längst eingestellten Dienst. Außerdem verdonnerten die Richter zwei Manager zu je 2.750 Euro Geldbuße.

Das Unternehmen bot im gesamten Jahr 2014 über die Uber-App die Möglichkeit an, Fahrzeuge privater Dritter als Taxi zu bestellen. Sobald von einem Nutzer der Mobile-App eine Fahrt angefragt und das gewünschte Fahrziel eingegeben worden ist, wurde der voraussichtliche Fahrpreis angezeigt.

Bestätigte der Nutzer die Fahrtbestellung, erhielt er eine Mitteilung über das Fahrzeug, den Fahrer, den Anfahrtsweg und die voraussichtliche Anfahrtszeit, soweit auch der Fahrer die Fahrt akzeptierte. Nach der Fahrt wurden dem Nutzer die gefahrenen Kilometer, die Fahrtzeit und die Aufschlüsselung des Fahrpreises in einer Rechnungsmail mitgeteilt.

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Verbotene Dienstleistung wird bereits seit 2015 nicht mehr angeboten

Diesen angemahnten Dienst UberPop bietet das Unternehmen bereits seit dem Frühjahr 2015 nicht mehr an, verhandelt wurden insgesamt elf Fahrten aus dem Juli und August 2014. Mittlerweile hat sich Uber in Deutschland auf das reine Vermitteln professioneller Beförderungsdienste verlegt, was rechtlich völlig unstrittig ist.

Bei den verhandelten Fällen hingegen führte Uber diese Fahrten mit eigenen Fahrern durch, obwohl es keine Genehmigung zur Personenbeförderung gegen Entgelt hatte.

Bereits im Juni 2014 hatte die für die Genehmigung zuständige Behörde Uber darauf hingewiesen, dass erhebliche Bedenken Bestehen, ob die Unternehmensstrategie die Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes einhält.

Mitfahrzentrale oder lediglich Vermittler?

Uber verteidigte sich mit dem Argument, dass man – anders als Mitfahrzentralen – lediglich Taxifahrten vermittle. Außerdem sehe man sich nicht als Transportunternehmen, sondern als innovatives Softwareunternehmen, somit verstoße die Diskriminierung gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit.

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Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. "Zunächst tritt die Firma (…) gegenüber den Nutzern der Mobile-App (…) als Vertragspartnerin auf, so dass aus Sicht dieser Nutzer eine Geschäftsbeziehung allein mit der Firma (…) und gerade nicht mit dem jeweiligen Fahrer des bestellten Fahrzeugs entsteht…. Der jeweilige Fahrer oder das jeweilige Fahrzeug werden hierbei gerade nicht benannt oder in Bezug genommen." Außerdem hätte die Firma für ihre Tätigkeit bei jeder Fahrt auch eine finanzielle Beteiligung von etwa einem Drittel des Umsatzes erhalten. Die gesamte Abrechnung sei über die Firma abgewickelt worden.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Das Gericht führte zudem aus, dass die Geschäftsführer vorsätzlich handelten. Sollten sie sich über die Rechtslage geirrt haben, sei der Irrtum vermeidbar gewesen. Anders ausgedrückt: (Willentliche) Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Bei der Höhe der Geldbußen ging das Gericht von durchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen im Rahmen der weltweiten Betätigung der Firma aus.

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Uber steht nicht nur in München unter Beschuss, in vielen Ländern gehen Taxivereinigungen gegen das US-Unternehmen vor. Das Landgericht Frankfurt hat das Unternehmen bereits im vergangenen Jahr verboten, die US-Amerikaner müssen sich rund um den Globus solchen Prozessen stellen.

Und teilweise passt das Unternehmen seine Strategie auch an: in einigen deutschen Städten wurden die Preise gesenkt, man passte sich damit den Mitfahrzentralen-Preisen an.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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