JVA Stadelheim: Hohe Strafen wegen Handy-Deals

München – Wegen Bestechung von Gefängnismitarbeitern für den Handel mit Handys in der Haftanstalt ist ein Hauptangeklagter zu acht Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Ein Mitangeklagter erhielt am Mittwoch vom Landgericht München sechs Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe. Bei beiden Angeklagten wurden frühere Verurteilungen wegen Drogendelikten und Raubes ins Strafmaß einbezogen. Drei weitere Mitangeklagte kamen mit Bewährungsstrafen zwischen 18 und 24 Monaten davon.
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Laut Urteil hat der 31 Jahre alte Hauptangeklagte mit drei Verwandten im Gefängnis München-Stadelheim die von seiner Freundin billig eingekauften Handys teuer verkauft. Bestochene Gefängnismitarbeiter ließen die Ware passieren. Sie wurden in früheren Prozessen bereits zu Strafen bis zu drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Häftlinge finanzierten mit dem Erlös der Mobiltelefone ihre Drogen.