Illegale Untervermietung: CSU fordert Registrierungspflicht

München - Viele Münchner vermieten ihre Wohnung an Touristen unter, wenn sie selbst mal gerade nicht in der Stadt sein sollten. An sich nichts Verwerfliches. Für maximal acht Wochen im Jahr ist das nämlich erlaubt. Sollte die Wohnung allerdings länger untervermietet werden, schrillen bei der Stadt München die Alarmglocken.
Das Problem der illegalen Untervermietung ist dem Rathaus schon lange bekannt. Die Stadt hat den Kampf gegen alle aufgenommen, die es mit diesem Geschäft übertreiben, fordert noch härtere Instrumente gegen illegale Ferienwohnungen – und hat zudem neue Zahlen veröffentlicht, die zeigen, wie groß das Problem in der Stadt ist.
Verstärkt will München zum Beispiel auch mit noch mehr Wohnungsdetektiven gegen das Problem der Zweckentfremdung vorgehen. Zudem hatte das Sozialreferat noch im vergangenen Jahr angekündigt, künftig alle Meldungen über vermutete illegale Zweckentfremdungen an das Finanzamt weiterzuleiten. Dort soll dann geprüft werden, ob die aus der Weitervermietung entstandenen Einnahmen auch ordnungsgemäß versteuert wurden.
CSU-Vorschlag: Registrierungspflicht
"Momentan hat die Landeshauptstadt München (LHM) keine Möglichkeit zu überprüfen, wie lange Vermieter ihre Wohnung untervermietet haben", kritisiert die CSU-Fraktion im Rathaus unterdessen in einem aktuellen Antrag das aktuellen Prozedere.
Die Fraktion schlägt deshalb eine "Registrierungspflicht für untervermieteten Wohnraum" vor. Das Ziel: "Durch die Vergabe einer Registrierungsnummer an die Vermieter, die auf Onlineportalen angegeben werden muss, kann die LHM leichter die Einhaltung der bestehenden Gesetze nachprüfen."
Für die Nutzer der Portale, Anwohner und Vermieter würde das zu mehr Transparenz und Sicherheit führen, heißt es weiter im Antrag. Die Stadt solle prüfen, ob es rechtlich möglich wäre, eine solche Registrierungspflicht für untervermietete Wohnungen einzuführen. Die CSU-Fraktion will zudem wissen, ob es dazu schon Erkenntnisse aus Berlin und Hamburg gibt – sprich, ob und inwiefern eine Registrierungspflicht konkret zur Entlastung des Mietmarkts beiträgt.
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